Gewerkschaftsgründung
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2.3.2.1.Gewerkschaftsgründung


Die Gewerkschaften erwerben Rechtsfähigkeit durch Registrierung ihrer Satzung beim Ministerium für Arbeit und Solidarität, das die Satzung innerhalb von 30 Tagen im Boletim do Trabalho e Emprego (3. Serie) veröffentlichen muß. Die Eintragung erfolgt unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Satzung und des Gründungsverfahrens. Diese wird erst später gerichtlich geprüft.


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