Das Gesetz sieht weitere Organisationsformen vor:
Arbeitgeberverbände, Unionen, Fach- und Dachverbände können Tarifvereinbarungen eingehen und ihren Mitgliedern verschiedene Dienstleistungen anbieten, sofern diese keinen gewerblichen Zwecken dienen.
Sie dürfen per Gesetz nicht wirtschaftlich tätig werden, weder im Produktions-, noch im Handels- oder Dienstleistungsbereich.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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