Schutz von unfreiwillig arbeitslos gewordenen Personen durch Zahlung von Arbeitslosengeld (SD). Die Anspruchsdauer ist abhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Bedürftige Arbeitslose, deren Leistungsanspruch erloschen ist oder die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Arbeitslosenhilfe (SSD).
1. Arbeitslosengeld
Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, daß der Arbeitnehmer in den letzten 24 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 540 Tage in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gestanden und entsprechende Sozialabgaben entrichtet hat. Das Arbeitslosengeld beträgt 65 % des vom Arbeitnehmer in den 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit durchschnittlich bezogenen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch das Dreifache des nationalen Mindestlohns. Die Anspruchsdauer richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers, sie liegt zwischen 10 Monaten für Arbeitnehmer im Alter von bis zu 25 Jahren bzw. 30 Monaten für Arbeitnehmer ab 55 Jahren. Letztere können bis zum 60. Lebensjahr (im Anschluß an das Arbeitslosengeld durch Arbeitslosenhilfe) unterstützt werden und dann in den Vorruhestand treten.
2. Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld bereits ausgeschöpft hat, oder wenn er noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, aber in einem Zeitraum von 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 180 Tage in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit regelmäßigem Arbeitsentgelt gestanden hat. Außerdem darf das monatliche Pro-Kopf-Einkommen seiner Familie höchstens 80% des nationalen Mindestlohns betragen.
Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt für Arbeitnehmer mit 4 oder mehr Unterhaltsberechtigten 100%, mit 1 bis 3 Unterhaltsberechtigten 90% und für alleinstehende Arbeitnehmer 70% des nationalen Mindestlohns.
Die Anspruchsdauer richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers. Es gelten dabei die gleichen Voraussetzungen wie für das Arbeitslosengeld, mit folgenden Ausnahmen:
a) Die Anspruchdauer reduziert sich um die Hälfte, wenn der Arbeitslosenhilfe der Bezug von Arbeitslosengeld vorausgeht;
b) Seit dem 1.7.1996 beträgt die Anspruchsdauer für Personen, die 45 Jahre oder älter sind, 30 Monate (bzw. 15 Monate bei vorangegangenem Bezug von Arbeitslosengeld).
Arbeitnehmer ab 55 Jahren können bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Arbeitslosenhilfe beziehen und dann in den Vorruhestand treten.
Anm: Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung der Gesetzgebung in Kapitel II zu entnehmen.
Sozialversicherung (in 1.000 PTE)*
| Jahr | Festland | Azoren | Madeira |
| 1992 | 68.260.941 | 619.251 | 746.818 |
| 1993 | 112.599.752 | 1.074.940 | 1.164.170 |
| 1994 | 136.212.854 | 1.677.800 | 1.694.979 |
| 1995 | 139.984.676 | 1.818.537 | 2.019.245 |
| 1996 | 135.013.591 | 1.870.579 | 1.876.907 |
| 1997 | 134.580.633 | 1.630.154 | 1.945.573 |
Auf dem Festland werden Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe bei den regionalen Sozialversicherungsämtern (Centros Regionais de Segurança Social) beantragt, nachdem das Arbeitsamt die Anspruchsvoraussetzungen geprüft hat.
Auf den Azoren werden die Anträge in den regionalen Sozialversicherungsämtern gestellt, auf Madeira bei den Arbeitsämtern.
Unbefristet.
Anzahl Personen (jeweils im Dezember)
| Jahr | Festland | Azoren | Madeira |
| 1992 | 129.173 | 1.472 | 1.552 |
| 1993 | 171.010 | 2.664 | 2.310 |
| 1994 | 175.144 | 3.038 | 72.634 |
| 1995 | 176.448 | 2.903 | 2.709 |
| 1996 | 182.074 | 2.493 | 2.637 |
| 1997 | 165.013 | 2.459 | 2.716 |
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