P-iv.1 Lehrausbildung für Jugendliche
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3.4.1.P-iv.1 Lehrausbildung für Jugendliche
(Formação de Jovens em regime de aprendizagem)


3.4.1.1. Ziel

Jugendlichen, die die Altersgrenze für die Pflichtschulzeit überschritten haben, soll eine möglichst breitgefächerte Ausbildung ermöglicht werden, durch die sie eine berufliche Qualifikation, zusätzliche Übergangsqualifikationen sowie einen Schulabschluß erlangen können.

3.4.1.2. Rechtsgrundlagen

  • - Gesetzesverordnung Nr. 205/96 vom 25.10.1996;
  • - Erlässe in verschiedenen Bereichen (Berufsbildung und Lehrausbildung);
  • - Regionale Verwaltungsverordnung Nr. 9/86/M vom 14.6.1986.

    3.4.1.3. Inhalt

    Einrichtung einer Berufsausbildung in Theorie und Praxis, mit einem berufskundlichen und einem allgemeinbildenden Teil. Die Berufsausbildung findet in Betrieben, überbetrieblichen Ausbildungszentren, sogenannten Protokollarischen Zentren oder anerkannten Berufsausbildungszentren statt, der allgemeine Unterricht in den Berufsbildungszentren.

    Die Jugendlichen schließen mit den Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab. Sie erhalten soziale Unterstützung und Beihilfen zur praktischen, arbeitsbezogenen Ausbildung. Nach Beendigung der Ausbildung haben sie Anspruch auf ein Ausbildungszertifikat, mit dem ein bestimmtes Qualifikations- und Schulniveau verbrieft wird.

    Die Lehrausbildung umfaßt nachstehende Kurse:

  • - Orientierungskurse der Stufe I: Diese Kurse richten sich an Jugendliche ohne Schulabschluß, die aufgrund eines Eignungstests als nicht geeignet für die sofortige Teilnahme an einem Berufsbildungskurs eingestuft werden. Sie umfassen 600 bis 800 Unterrichtsstunden und werden mit einem Berufsqualifizierungszeugnis der Stufe I abgeschlossen, das zur Teilnahme an Kursen der Stufe II berechtigt.
  • - Berufsausbildungskurse der Stufe II: Diese Kurse richten sich an Jugendliche ohne Schulabschluß (mit modularem Aufbau und einer Dauer von 1.800 bis 4.500 Stunden) und an Jugendliche, die eine Schulzeit von neun Jahren abgeschlossen haben (mit einer Dauer von 1.500 bis 1.800 Stunden). Die Kurse enden mit einem Berufsqualifizierungszeugnis der Stufe II und bescheinigen einen dem 9. Schuljahr der Sekundarstufe I gleichwertigen Abschluß.
  • - Berufsausbildungskurse der Stufe III: Diese Kurse richten sich an Jugendliche, die eine Schulzeit von neun Jahren abgeschlossen haben (mit modularem Aufbau und einer Dauer von ca. 4.500 Stunden), und an Jugendliche mit Sekundarschulabschluß ohne Berufsausbildung (mit einer Dauer von 1.500 bis 1.800 Stunden). Die Kurse enden mit einem Berufsqualifizierungszeugnis der Stufe III.
  • - Weiterführende Berufsbildungskurse: Diese Kurse für eine fachliche Spezialisierung oder Weiterbildung richten sich an Jugendliche mit einer Berufsqualifizierung der Stufe III und enden mit einem Abschlußzeugnis. Sie kommen durch vertragliche Vereinbarung zwischen einer Koordinierungsstelle für die Lehrlingsausbildung, einer Unterrichtsstätte und einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung aus der Wirtschaft zustande.

    3.4.1.4. Finanzierung

    Festland: IEFP und ESF.

    Madeira: DRFP und ESF.

    (in 1.000 PTE)

    Jahr Festland Madeira
    1992 17.717.325 191.057
    1993 17.794.537 213.674
    1994 14.005.983 267.514
    1995 10.126.273 424.585
    1996 7.407.279 409.500
    1997 6.831.826 540.948
    1998 - 565.000

    3.4.1.5. Institutionelle Durchführung

  • - Nationaler Ausschuß für Ausbildung (CNA);
  • - Arbeitsämter.

    3.4.1.6. Dauer

    Unbefristet.

    3.4.1.7. Ergebnisse

    Anzahl Personen

    Jahr Festland Madeira
    1992 17.910 254
    1993 20.330 280
    1994 17.340 284
    1995 11.145 346
    1996 11.346 345
    1997 11.140 394
    1998 - 420


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