Allgemeine Maßnahmen
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3.1.Allgemeine Maßnahmen


Der für den Zeitraum von 1994-1999 erarbeitete Mittelfristige Plan zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung umfaßt unter anderem den Regionalen Entwicklungsplan, in dessen Rahmen das zweite EU-Förderungskonzept für den gleichen Zeitraum umgesetzt wurde.

Nach der Amtseinführung der gegenwärtigen Regierung wurden die Leitlinien dieses Planes neu definiert und Ende 1995 vom Parlament verabschiedet.

Gegenwärtig wird ein neuer mittelfristiger Plan für den Zeitraum von 2000-2006 einschließlich eines neuen regionalen Entwicklungsplanes vorbereitet, auf dessen Grundlage mit der Europäischen Kommission über ein drittes EU-Förderkonzept (2000-2006) für Portugal verhandelt werden soll.

Inzwischen sind die vorrangigen Leitlinien für das Jahr 1999 aufgestellt worden, mittels derer die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes vorangetrieben werden soll. Die Regierung hat dabei nachstehende Zielsetzungen formuliert:

1. Stärkung der Präsenz auf den europäischen und internationalen Märkten;

2. Entwicklung der Humanressourcen und Förderung der Eigeninitiative von Einzelnen und Gruppen;

3. Schaffung von Voraussetzungen für eine arbeitsplatzschaffende, wettbewerbsfähige Wirtschaft/ Förderung einer solidarischen Gesellschaft;

4. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Abbau des Entwicklungsgefälles gegenüber Europa;

5. Förderung des staatsbürgerlichen Bewußtseins und Stärkung der öffentlichen Sicherheit, Förderung einer Reform des Staates.

Bei der unter 2. formulierten Zielsetzung ist zu beachten, daß die heutige Wissens- und Informationsgesellschaft neue Anforderungen an die Beschäftigungsfähigkeit und ihre Wiederherstellung in bereichsübergreifender Perspektive stellt. Dies erfordert in Portugal eine ganze Reihe durchgängiger wirtschaftspolitischer Modernisierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung der regionalen und sektoralen Entwicklung, mit deren Hilfe die Wettbewerbsnachteile, mit denen die portugiesische Wirtschaft immer noch zu kämpfen hat, verringert werden sollen. Daneben soll damit ein Wirtschaftswachstum begünstigt werden, das gleichzeitig zur Nachhaltigkeit und zur Hebung von Beschäftigungsqualität und -niveau beiträgt.

Vor diesem Hintergrund und in Ausführung der Beschlüsse zur Beschäftigung des Luxemburger Gipfels hat die portugiesische Regierung unter Mitwirkung der Sozialpartner den Nationalen Beschäftigungsplan 1998 erarbeitet, dem folgende Hauptziele zugrunde liegen:

a) Förderung einer angemessenen Eingliederung von Jugendlichen ins Erwerbsleben;

b) Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und gesellschaftlicher Ausgrenzung;

c) Verbesserung der beruflichen Grundqualifikation der Erwerbsbevölkerung durch lebenslange Weiterbildung, insbesondere zum Schutz vor Arbeitslosigkeit;

d) Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in Branchen, die von Umstrukturierungen betroffen sind.

Daneben gilt es, Entwicklungen auf anderen Gebieten voranzutreiben, um die im Rahmen des Nationalen Beschäftigungsplans vorgesehenen Berufsbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen optimal durchführen zu können:

  • - Modernisierung des Bildungssystems zwecks Annäherung an die Bedürfnisse öffentlicher und privater Arbeitgeber;
  • - Entwicklung von Berufsqualifizierungssystemen in Absprache mit den Wirtschaftsträgern;
  • - Entwicklung eines Systems zur stufenweisen beruflichen Eingliederung;
  • - Erleichterung und Förderung von Unternehmensgründungen;
  • - Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung des Unternehmergeistes, Schaffung von Erleichterungen für die Bildung neuer Unternehmen, Förderung entsprechender Entwicklungen und Nutzung neuer Beschäftigungsquellen;
  • - Entwicklung von Instrumenten für eine aktive Politik zur beruflichen Eingliederung sozial benachteiligter Gruppen;
  • - Intensivierung des Unterrichts für nicht mehr Schulpflichtige und verbesserte Verzahnung mit der Berufsqualifizierung;
  • - Einbeziehung der Unternehmen in die aktive Beschäftigungs- und Ausbildungspolitik;
  • - Förderung der Weiterbildung und Anregung der Unternehmen zur Entwicklung von Ausbildungsgängen;
  • - Vereinfachung der integrierten Abwicklung aktiver beschäftigungspolitischer Maßnahmen und Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten auf lokaler Ebene;
  • - Erleichterung des Zugangs zu und Anregung zur Teilnahme an beschäftigungspolitischen Maßnahmen, ohne Beeinträchtigung des Niveaus der sozialen Absicherung.

    Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen werden im allgemeinen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. 1998 standen hierfür rund 180 Mrd. PTE zur Verfügung. Davon wurden 50 % für die Eingliederung von Jugendlichen, 20 % zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für die Förderung der Eingliederung erwachsener Arbeitsloser sowie 30 % für die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten aufgewandt.

    Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Programme, Unterprogramme und Maßnahmen des EU-Förderkonzeptes 1994-1999, mit denen bis Ende 1999 ca. 850.000 Personen gefördert werden sollen.

    Programme/Unterprogramme Anzahl Personen
    Maßnahmen (1994-1999)
    Gesamt 846.368
    Erstqualifikation und Eingliederung in den Arbeitsmarkt 117.219
    - Lehrausbildung 40.629
    - Berufseinstieg und Erstqualifikation/sonstige Maßnahmen 76.590
    - Eingliederung in den Arbeitsmarkt -
    Verbesserung von Beschäftigungsqualität und -niveau 577.041
    - Beschäftigungsförderung 283.080
    - Berufliche Weiterbildung 190.787
    - Berufsausbildung für Arbeitslose 45.691
    - Berufsausbildung bei negativen Entwicklungen einzelner
    Wirtschaftssektoren 17.983
    - Ausbildung von Ausbildern und anderen Mitarbeitern 39.500
    Wirtschaftliche und soziale Eingliederung sozial benachteiligter Gruppen 129.289
    - Förderung der sozialen Entwicklung 57.720
    - Wirtschaftliche und soziale Eingliederung von erwachsenen
    Langzeitarbeitslosen 27.864
    - Wirtschaftliche und soziale Eingliederung von Behinderten 32.605
    - Wirtschaftliche und soziale Eingliederung von sozial
    benachteiligten Gruppen 11.100
    Ländliche und lokale Entwicklung 22.819
    - Förderung für Investitionen, für das Handwerk und die
    Schaffung von Arbeitsplätzen 21.954
    - Förderung auf lokaler Ebene 865


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