P-iv.2 Berufsschulen
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3.4.2.P-iv.2 Berufsschulen
(Escolas profissionais)


3.4.2.1. Ziel

Die Berufsschulen sollen zu einer umfassenden Ausbildung der Jugendlichen beitragen und sie insbesondere auf die Ausübung einer qualifizierten Erwerbstätigkeit vorbereiten.

3.4.2.2. Rechtsgrundlage

Gesetzesverordnung Nr. 4/98 vom 8.1.1998.

3.4.2.3. Inhalt

Es gibt private und öffentliche Berufsschulen. Private Berufsschulen können von einzelnen oder zusammengeschlossenen natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Die privaten Berufsschulen bedürfen einer Genehmigung des Ministeriums für Erziehung und können öffentliche Beihilfen für Ausgaben beantragen, die im Zusammenhang mit der Organisation berufsbildender Kurse stehen. Daneben können sie zu Sonderbedingungen nicht rückzahlbare Zuschüsse und vergünstigte Kreditlinien in Anspruch nehmen, wenn sich die Ausgaben auf den Erwerb, den Bau und die Ausrüstung privater oder genossenschaftlicher Bildungseinrichtungen beziehen.

Öffentliche Berufsschulen werden auf der Grundlage eines gemeinsamen Erlasses der Ministerien für Finanzen und Erziehung oder durch Umwandlung bereits bestehender Unterrichts- und Bildungseinrichtungen ins Leben gerufen. Sie werden aus Mitteln des Staatshaushalts finanziert und können zusätzlich weitere öffentliche Finanzierungen beantragen.

In der autonomen Region der Azoren liegt die Festlegung der Bedingungen und Kriterien für die Bewertung der Anträge zur Gründung von Berufsschulen sowie der Abschluß von Programmverträgen mit der Fördereinrichtung in der Zuständigkeit des Regionalsekretariats für Erziehung und Soziale Angelegenheiten in Abstimmung mit den für den Bereich Beschäftigung und Berufsbildung zuständigen Stellen. Auf den Azoren gibt es fünf Berufsschulen.

In der autonomen Region Madeira entstehen Berufsschulen unabhängig vom regulären Unterrichtssystem durch lokale Initiativen. Über die Gründung entscheiden die Regionaldirektion für Innovation und Erziehungsaufsicht (DRIGE) und die Regionaldirektion für Berufsbildung (DRFP) gemeinsam. Es können sich öffentliche und private Einrichtungen bewerben.

Wichtigste Zielgruppe sind Jugendliche mit mindestens neunjähriger Schulbildung. Sie erhalten neben einer soziokulturellen und wissenschaftlichen Ausbildung eine im wesentlichen technische und praktische Ausbildung von dreijähriger Dauer. Der Abschluß der Berufsschule wird als Abschluß der zwölften Schulklasse und als Berufsqualifikation Stufe III anerkannt. Die Berufsschulen stehen auch Jugendlichen mit einer Schulbildung von mindestens sechs Jahren offen. Diese Jugendlichen erhalten dann eine dreijährige Ausbildung, die dem Abschluß des neunten Schuljahres entspricht.

3.4.2.4. Finanzierung

Festland: Neben den Eigenmitteln der Schulen und dem Beitrag der Förderer wird die Finanzierung durch das Unterprogramm PRODEP II gesichert, das Mittel aus dem Strukturfonds des EU-Förderkonzepts bis 1999 erhält.

Azoren: Programm PEDRAA (ESF-Förderung) und Regionalregierung.

Madeira: Eigenmittel, Regionalsekretariat für Erziehung, Sozialversicherung und ESF.

(in 1.000 PTE)
Jahr Festland Azoren Madeira
1991/1992 - - -
1992/1993 - - -
1993/1994 - - 40.917
1994/1995 - - 107.821
1995/1996 - 152.457 161.497
1996/1997 - 342.066 242.788
1997/1998 - 1.097.116 334.793

3.4.2.5. Institutionelle Durchführung

Die für Erziehung, Arbeit, Beschäftigung und Berufsbildung zuständigen Ministerien.

3.4.2.6. Dauer

Unbefristet.

3.4.2.7. Ergebnisse

Anzahl Personen

Jahr Festland Azoren Madeira
1991/1992 13.758 - -
1992/1993 17.095 67 -
1993/1994 22.727 146 42
1994/1995 25.932 176 105
1995/1996 26.270 301 147
1996/1997 26.347 776 239
1997/1998 29.007 1.498 246


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