Technische und finanzielle Hilfen für öffentliche, private und genossenschaftliche Einrichtungen, die berufliche Bildungsmaßnahmen im Rahmen von Abkommen oder Protokollen durchführen.
Die Abkommen ermöglichen mittels technischer oder finanzieller Hilfen spezielle Einzelmaßnahmen zur Berufsbildung.
Der Zuschuß beträgt 45 %, 60 % oder 75 % der tatsächlichen Kosten und wird je nach Priorität für die jeweiligen Bildungsprogramme jährlich unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel festgelegt.
Die Darlehen sind für die Beschaffung der zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen erforderlichen Einrichtungen oder die Neuausstattung, Erweiterung und Anpassung bestehender Einrichtungen bestimmt. Die Darlehen dürfen 50 % der gesamten Investitionskosten nicht überschreiten.
IEFP und ESF.
(in 1.000 PTE)
| Jahr | Festland |
| 1992 | - |
| 1993 | 999.937 |
| 1994 | 2.056.754 |
| 1995 | 4.050.529 |
| 1996 | 11.626.096 |
| 1997 | 3.595.996 |
IEFP und andere Einrichtungen.
Unbefristet.
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