Möglichkeit der Frühpensionierung nach 36 Dienstjahren für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Beamte und Angestellte der Zentral-, Regional- und Kommunalverwaltung können altersunabhängig ihre Pensionierung beantragen, wenn sie 36 Dienstjahre absolviert haben. Dabei haben sie Anspruch auf die Pensionsbezüge in vollem Umfang.
Staatshaushalt.
Dienststellen der Zentral-, Regional- und Kommunalverwaltung und Pensionskasse.
Unbefristet.
|
Zurück | Seitenanfang | Was gibt’s Neues? | Über das EEO | Europäische Beschäftigungsstrategie | Nationale Arbeitsmarktpolitiken | Publikationen | Weitere Links | Suche | Kontakt | Home page |
|
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27, |