P-iv.3 Bildungs-/Beschäftigungsprogramme für Jugendliche, Fach- und Führungskräfte und Erwachsene
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3.4.3.P-iv.3 Bildungs-/Beschäftigungsprogramme für Jugendliche, Fach- und Führungskräfte und Erwachsene
(Programas de formação para jovens, quadros e adultos)


3.4.3.1. Ziel

Förderung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern über eine fachliche und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, mit einer Ausbildungsdauer von nicht unter einem Jahr.

3.4.3.2. Rechtsgrundlagen

  • - Verordnung Nr. 52/93 vom 8.4.1993, mit den durch Verordnung Nr. 54/97 vom 8.4.1997 eingeführten Änderungen, durch Verordnung Nr. 47/98 vom 7.8.1998 verlängert bis Ende 1998;
  • - Erlaß Nr. 247/95 vom 29.3.1995.

    3.4.3.3. Inhalt

    An dem Programm können teilnehmen:

  • - Arbeitslose ab 18 Jahren ohne anerkannte Berufsqualifikation, die zumindest die Pflichtschulzeit absolviert haben;
  • - Arbeitslose ab 30 Jahren mit einer Qualifikation der Stufen I, II, III, IV oder V;
  • - von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer. Hierzu werden die Arbeitnehmer gezählt, deren Betriebe sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, die an Umschulungsprogrammen teilnehmen oder von Massenentlassung bzw. von Arbeitsplatzstreichungen ohne Massenentlassungen betroffen sind.

    Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsgeld, das anhand des nationalen Mindestlohnes berechnet wird und dessen Höhe vom Bildungsabschluß des Teilnehmer abhängt.

    Die Bildungsmaßnahmen haben jeweils eine Dauer von einem Jahr und umfassen eine theoretische Ausbildung und ein Praktikum.

    An dem Programm können sich private gemeinnützige Einrichtungen beteiligen wie auch Firmen, die daran interessiert sind, Arbeitnehmer auszubilden und einzustellen. Die Maßnahmen werden durch den Abschluß eines Vertrags mit dem IEFP begonnen. Die Kosten werden von beiden Seiten getragen. Wenn die Teilnehmer Frauen, Behinderte oder Personen im Alter von über 45 Jahren sind, übernimmt das IEFP die gesamten Kosten.

    Vorrangig berücksichtigt werden Bildungs-/Beschäftigungsprogramme für Berufe in den folgenden Bereichen: Umwelt, Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz, Kunst und Kultur.

    Unternehmen, die nach Abschluß der Ausbildung mit den Auszubildenden (Fach- und Führungskräfte und Erwachsene) einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen, erhalten einen nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuß pro geschaffenem Arbeitsplatz.

    3.4.3.4. Finanzierung

    IEFP und ESF.

    Festland (in 1.000 PTE)

    Festland
    Jahr Jugendliche Fach- und Führungskräfte Erwachsene
    1992 3.852.229 814.671 1.497.734
    1993 668.599 386.994 406.127
    1994 2.088.410 1.164.025 1.411.491
    1995 409.816 415.405 600.106
    1996 348.598 297.843 615.492
    1997 891.638 582.747 994.683

    3.4.3.5. Institutionelle Durchführung

    Arbeitsämter.

    3.4.3.6. Dauer

    Seit 1989.

    3.4.3.7. Ergebnisse

    Anzahl Personen

    Festland
    Jahr Jugendliche Fach- und Führungskräfte Erwachsene
    1992 11.011 1.474 2.811
    1993 2.963 982 1.807
    1994 3.704 896 2.395
    1995 933 482 1.289
    1996 1.369 677 1.950
    1997 1.409 496 1.442


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