Arbeitslosen soll durch die schrittweise Verringerung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern, die kurz vor dem Ruhestand stehen, eine innerbetriebliche Ausbildung vermittelt werden, um ihre berufliche Eingliederung zu ermöglichen.
Erlaß Nr. 247/95 vom 29.3.1995.
Beschäftige eines Betriebs, die vier Jahre vor der Rente stehen, können mit der Firma einen Vertrag über die schrittweise Reduzierung ihrer Arbeitszeit abschließen.
Während dieser Zeit wird ihr Arbeitsplatz im Rahmen einer Bildungs-/Beschäftigungsmaßnahme gleichzeitig von Arbeitslosen besetzt, wobei die Beschäftigten den Arbeitslosen ihre beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse vermitteln.
Ihnen wird von den Betrieben die Zahlung des Grundlohns und der entsprechenden gesetzlichen Abgaben garantiert.
Die Vergütung des Auszubildenden darf höchstens das Doppelte des nationalen Mindestlohns betragen. Hiervon trägt das IEFP im 1. Ausbildungsjahr 100 %, im 2. Jahr 75 %, im 3. Jahr 50 % und im letzten Jahr 25 %.
IEFP und ESF.
Unbefristet.
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