Qualifizierung und soziale und berufliche Eingliederung von Personen, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden oder gesellschaftlichen Randgruppen angehören.
Verordnung Nr. 140/93 vom 6.7.1993.
Besonderes Merkmal der beruflichen Ausbildung (Sonderausbildung) ist ihre Anpassung an die Bedürfnisse der Zielgruppen.
Die berufliche Eingliederung erfolgt insbesondere durch:
Die Förderanträge werden bei dem jeweils zuständigen Arbeitsamt eingereicht. Die technischen und finanziellen Hilfen werden vom IEFP gewährt.
Träger können Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Verbände, Genossenschaften und andere Organisationen sein, die sich mit gesellschaftlichen Randgruppen befassen, sowie weitere Organisationen oder soziale Aktionsgruppen und Gemeindeverwaltungen.
Die Arbeitsämter und Berufsbildungszentren des IEFP wie auch die Dienststellen der regionalen Sozialversicherungsämter können sowohl Träger als auch Ausbildungsstätte sein.
IEFP und ESF.
Arbeitsämter.
Unbefristet.
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