P-iv.7 Bildungsstipendien für Arbeitnehmer
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3.4.8.P-iv.7 Bildungsstipendien für Arbeitnehmer
(Bolsas de formação da iniciativa do trabalhador)


3.4.8.1. Ziel

Beschäftigten und Arbeitslosen soll eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten vermittelt werden.

3.4.8.2. Rechtsgrundlagen

  • - Verordnung Nr. 86/92 vom 5.6.1992;
  • - Erlaß Nr. 247/95 vom 29.3.1995.

    3.4.8.3. Inhalt

    Bei der Vergabe der Stipendien werden Arbeitnehmer bevorzugt, die in Wirtschaftssektoren, Regionen oder einzelnen Unternehmen beschäftigt sind, die von Krisen betroffen sind, sowie weniger qualifizierte Arbeitnehmer.

    Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, ohne daß das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird; sie erhalten ihren Lohn für die Dauer der Ausbildung weiter. Arbeitslose erhalten während der Ausbildung ein Stipendium, das 50 % des nationalen Mindestlohns beträgt bzw. 100 %, wenn der Auszubildende unterhaltspflichtig ist oder Arbeitslosenunterstützung bezieht.

    3.4.8.4. Finanzierung

    IEFP und ESF.

    (in 1.000 PTE)

    Jahr Festland
    1992 -
    1993 1.781.622
    1994 2.224.283
    1995 1.032.082
    1996 385.202
    1997 198.574

    3.4.8.5. Institutionelle Durchführung

    Arbeitsämter.

    3.4.8.6. Dauer

    Unbefristet.

    3.4.8.7. Ergebnisse

    Anzahl Personen

    Jahr Festland
    1992 -
    1993 4.768
    1994 2.871
    1995 493
    1996 1.522
    1997 792


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