Beschäftigten und Arbeitslosen soll eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten vermittelt werden.
Bei der Vergabe der Stipendien werden Arbeitnehmer bevorzugt, die in Wirtschaftssektoren, Regionen oder einzelnen Unternehmen beschäftigt sind, die von Krisen betroffen sind, sowie weniger qualifizierte Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, ohne daß das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird; sie erhalten ihren Lohn für die Dauer der Ausbildung weiter. Arbeitslose erhalten während der Ausbildung ein Stipendium, das 50 % des nationalen Mindestlohns beträgt bzw. 100 %, wenn der Auszubildende unterhaltspflichtig ist oder Arbeitslosenunterstützung bezieht.
IEFP und ESF.
(in 1.000 PTE)
| Jahr | Festland |
| 1992 | - |
| 1993 | 1.781.622 |
| 1994 | 2.224.283 |
| 1995 | 1.032.082 |
| 1996 | 385.202 |
| 1997 | 198.574 |
Arbeitsämter.
Unbefristet.
Anzahl Personen
| Jahr | Festland |
| 1992 | - |
| 1993 | 4.768 |
| 1994 | 2.871 |
| 1995 | 493 |
| 1996 | 1.522 |
| 1997 | 792 |
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