P-iii.3 Beschäftigungsprogramm für bedürftige Arbeitslose
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3.3.3.P-iii.3 Beschäftigungsprogramm für bedürftige Arbeitslose
(Programa Ocupacional para desempregados em situaçao de carencia economica)


3.3.3.1. Ziel

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch zeitlich befristete Beschäftigung von Arbeitslosen, die entweder Saisonarbeiter oder aus anderen Gründen bedürftig sind und die die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nicht erfüllen oder diesen Anspruch bereits ausgeschöpft haben.

3.3.3.2. Rechtsgrundlagen

  • - Erlaß Nr. 247/95 vom 29.3.1995;
  • - Erlaß Nr. 192/96 vom 30.5.1996.

    3.3.3.3. Inhalt

    Die Beschäftigung mit einer Dauer von bis zu einem Jahr kann unter bestimmten Umständen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es können jedoch keine bereits vorhandenen Arbeitsplätze besetzt werden. Die Beschäftigungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen oder privater Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sollen gemeinnützigen Zwecken dienen und den Arbeitslosen den Verdienst ihres Unterhalts und eine sinnvolle soziale Beschäftigung ermöglichen.

    Für dieses Programm können sich Arbeitslose bewerben, die beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sind und über ein monatliches Pro-Kopf-Einkommen von höchstens 80% des nationalen Mindestlohns verfügen. Die Arbeitslosen schließen mit dem Träger der Maßnahme einen Beschäftigungsvertrag ab und erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe des nationalen Mindestlohns. Außerdem werden ihnen die Fahrt- und Verpflegungskosten erstattet sowie eine Unfallversicherung für sie abgeschlossen.

    An der Vergütung ist neben dem Träger der Maßnahme das IEFP mit einem Zuschuß zwischen 80 % und 100 % in den ersten sechs Monaten bzw. zwischen 60% und 80% in den darauffolgenden 6 Monaten beteiligt. In dem zweiten Zeitraum kann der Zuschuß des IEFP 80% bzw. 100% betragen, wenn die beschäftigten Arbeitnehmer in einer Region wohnhaft sind, deren Arbeitslosenquote über dem nationalen Durchschnitt liegt, oder wenn sie aus Wirtschaftssektoren kommen, die sich in einer Krise oder Umstrukturierungsphase befinden.

    3.3.3.4. Finanzierung

    IEFP.

    (in 1.000 PTE)

    Jahr Festland
    1992 936.819
    1993 2.428.788
    1994 1.409.421
    1995 3.082.747
    1996 4.960.708
    1997 8.742.746

    3.3.3.5. Institutionelle Durchführung

    Die Träger dieser Programme reichen ihre Projekte bei den örtlichen Arbeitsämtern ein.

    3.3.3.6. Dauer

    Unbefristet.

    3.3.3.7. Ergebnisse

    Anzahl Personen

    Jahr Festland
    1992 5.574
    1993 6.170
    1994 8.070
    1995 11.978
    1996 20.100
    1997 25.932


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