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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKENBasisinformationsberichte
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| Erwerbsquote der | Anteil der 45-bis 64-Jährigen | |||||
| 45- bis 64-Jährigen | an der Erwerbsbevölkerung | |||||
| Jahr | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen |
| 1985 | 57,1 | 80,6 | 35,1 | 35,7 | 37,7 | 31,9 |
| 1990 | 53,1 | 74,6 | 32,5 | 34,3 | 37,5 | 28,9 |
| 1995 | 53,9 | 76,0 | 33,3 | 33,0 | 36,4 | 27,6 |
| 1997 | 55,0 | 76,9 | 34,8 | 33,7 | 37,3 | 28,2 |
Quelle: Nationaler Statistischer Dienst Griechenlands: Arbeitskräfteuntersuchungen 1985, 1990, 1995, 1997.
Die Alterung der Erwerbsbevölkerung wird sich voraussichtlich nachteilig auf die Produktivität auswirken, da sich ältere Arbeitnehmer nicht mehr so schnell auf den technologischen Wandel einstellen können. Die ungünstigen Auswirkungen werden sogar noch größer sein, wenn die Arbeitnehmer nicht durch ständige Weiterbildung in die Lage versetzt werden, mit den technologischen Veränderungen mitzuhalten. Da der "Gewinn" durch Investitionen in Weiterbildung mit steigendem Alter der Teilnehmenden sinkt, wird für Arbeitgeber nur wenig Anreiz zur Weiterbildung älterer Arbeitnehmer bestehen. Auch werden sich die Arbeitgeber wahrscheinlich nicht bereit erklären, die Kosten zur Weiterbildung von Gelegenheitsarbeitern oder befristet Beschäftigten zu tragen.
Ältere Personen arbeiten - verglichen mit jüngeren - durchschnittlich weniger Tage, erhalten aber aufgrund ihres Dienstalters bzw. der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit höhere Einkommen. Dadurch kann gegenüber jüngeren Arbeitnehmern ein ungünstigeres Verhältnis zwischen Produktivität und Einkommen entstehen, das in einigen Fällen zur Ersetzung der Älteren führen kann. Bislang halten sich Entlassungen älterer Arbeitnehmer durch geltende Kündigungsvereinbarungen (quantitative Beschränkungen und Entschädigungsforderungen) jedoch in Grenzen. Der wachsende Druck zu mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt wird aber voraussichtlich zu einer allmählichen Liberalisierung des Kündigungsschutzes und zu einer umfangreicheren Verdrängung älterer Arbeitnehmer führen.
Aufgrund der niedrigeren Produktivität wird sich aus makroökonomischer Sicht die Alterung der Erwerbsbevölkerung wahrscheinlich nachteilig auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Nach nationalen und internationalen Analysen wird damit gerechnet, dass durch die Alterung der Bevölkerung und die fortschreitende Belastung des bereits jetzt mit Problemen konfrontierten Rentensystems in den kommenden Jahren nicht mehr zu bewältigende Finanzprobleme entstehen (OECD 1997; OECD 1998a; Committee for Long-term Economic Policy in Greece 1997; Leandros 1997; Robolis & Kollias 1998). 1997 überstiegen die Gesamtausgaben für Renten die eingezahlten Beiträge um etwa 4,5% des BIP. Erwartungen zufolge wird sich diese gegenwärtig durch zweckgebundene Steuern und Etattransfers überbrückte Kluft bis 2010 auf 5,5% des BIP vergrößern (OECD 1997). Nach Schätzungen der OECD wird das Verhältnis der erwarteten Rentenzahlungen zum BIP alle fünf Jahre um 1,2 Prozentpunkte steigen. Der aktuelle Wert der Nettorentenausgaben entspricht 196% des BIP von 1994, was mit Abstand den höchsten Prozentsatz aller OECD-Länder darstellt (OECD 1997).
Die Alterung der Bevölkerung - in Verbindung mit weiteren Problemen des griechischen Rentensystems - erfordert dringend beträchtliche Einnahmensteigerungen bzw. Ausgabenkürzungen. Die Beitragsraten können jedoch nicht weiter angehoben werden, da die gesetzliche Lohnsummensteuer für Arbeitnehmer im privaten Sektor bereits zu den höchsten in der OECD zählt und sich nachteilig auf die Schaffung von Beschäftigung auswirkt. Zudem besteht wegen ernsthafter Finanzprobleme keine Möglichkeit, öffentliche Transferzahlungen in die Rentenkassen zu erhöhen. Deshalb muss neben einer Effizienzsteigerung in der Verwaltung des Systems sowie einer Beschränkung von Beitragshinterziehung und -umgehung auch eine drastische Kürzung der Ausgaben erfolgen, was hauptsächlich durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und eine Reduzierung der Rentnerzahlen erreicht werden kann. Durch die Alterung der Erwerbsbevölkerung wird es aber eher mehr als weniger Rentner geben.
In den achtziger Jahren erhielt eine relativ große Anzahl von Arbeitnehmern durch liberale Renten- bzw. Invaliditätsgesetze und deren lockere Anwendung die Gelegenheit, bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren in den Ruhestand zu treten. Unter dem Druck wachsender finanzieller Probleme des Rentensystems wurden Anfang der neunziger Jahre Gesetze zur Beschränkung von Frühverrentungen verabschiedet. Zusätzlich wurde das Verfahren zur Berechnung der Renten geändert, um die Arbeitnehmer zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben anzuregen (Gesetz Nr. 2084/1992).
Die Reform der Gesetze und deren strengere Anwendung hatten zur Folge, dass seit 1992 weniger Arbeitnehmer in den Vorruhestand getreten sind. Es gibt jedoch immer noch viele Möglichkeiten, vor Erreichen des 65. Lebensjahres in Rente zu gehen. Neben anderen Bestimmungen sind etwa 40% der Erwerbsbevölkerung berechtigt, aufgrund der Ausübung anstrengender und gesundheitsschädigender Arbeit vorzeitig in Rente zu treten. Die Regierung erwägt zwar, Gesetze für eine radikale Reform des Rentensystems zu erlassen, hat aber wegen schwerwiegender politischer und sonstiger Auswirkungen der erforderlichen Veränderungen deren Einführung auf die Zeit nach 2000 verschoben.
Es gibt viele Wege in den Vorruhestand. Nach Gesetz Nr. 2556/1997 können Arbeitnehmer, die 10.500 Tage in versicherter Beschäftigung tätig waren, mit 58 Jahren eine volle Rente beziehen. Liegt die Zahl der Arbeitstage darunter, können die Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr eine verminderte Rente erhalten. Arbeitnehmer, die einer anstrengenden und gesundheitsschädigenden Beschäftigung nachgehen, können ab dem 60. Lebensjahr eine volle Rente und ab dem 56. Lebensjahr eine verminderte Rente beziehen. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern und von Frauen mit Kindern können ab 50 Jahren in Rente gehen.
Durch verschiedene ministerielle Entscheidungen haben kurz vor dem Rentenalter stehende Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Massenentlassungen verlieren, zwei bis drei Jahre lang Anspruch auf erhöhte Arbeitslosenunterstützung. Während dieser Zeit werden ihre Sozialversicherungsbeiträge von der Nationalen Organisation für Arbeitsmarktpolitik (OAED) gezahlt. Frühverrentungen werden hierdurch erleichtert.
In der Vergangenheit wurde von der Frühverrentung wegen Invalidität extensiver Gebrauch gemacht, doch ist diese Möglichkeit inzwischen eingeschränkt worden.
Bisher wurden keine nennenswerten Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsquote und Reintegration älterer Arbeitnehmer unternommen. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die umfassenden Vorruhestandsmöglichkeiten die mit dem Altern von Arbeitnehmern verbundenen Probleme bislang noch nicht drängend geworden sind. Auch sind Entlassungen älterer Arbeitnehmer aufgrund der Entlassungsbeschränkungen und der relativ hohen Entschädigungsforderungen für Festangestellte, die viele Dienstjahre und aktive Gewerkschaftszugehörigkeit nachweisen können, weniger häufig als in anderen Ländern. Hierdurch belief sich die Arbeitslosenquote älterer Arbeitnehmer (sowohl Männer als auch Frauen) auf weniger als 50% des Landesdurchschnitts (Abbildung 1). Folglich gab es in diesem Bereich keine öffentliche Diskussion bzw. keinen Druck, entsprechende politische Maßnahmen zu ergreifen.
Die meisten Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme, die ältere Arbeitnehmer unterstützen, sind für eine breitere Altersgruppe (30-64 Jahre) gedacht. Gelegentlich erhalten ältere Arbeitnehmer zusätzliche Unterstützung. So kann z.B. eine Subventionierung im Rahmen des von der OAED durchgeführten Programms zur Beschäftigungssubventionierung von über 55-Jährigen um zwölf Monate verlängert werden.
Auf Basis des Programms zur Reintegration in Beschäftigung, bei dem Unternehmen Arbeitnehmer einstellen, die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Massenentlassungen wegen Privatisierung, Umstrukturierung oder Firmenschließung verloren haben, wird für Männer über 55 Jahre und für Frauen über 50 Jahre eine erhöhte Beschäftigungssubvention gezahlt. In diesem Programm ist der Beschäftigungszuschuss mit Berufsberatung und beruflicher Bildung kombiniert. Für arbeitslose Arbeitnehmer, die fast das Rentenalter erreicht haben (d.h. denen höchstens 700 Tage bzw. etwas mehr als zwei Jahre versicherter Beschäftigung fehlen), existiert ein spezielles Programm zur Beschäftigungssubventionierung, bei dem der Zuschuss höher liegt und über den gesamten Zeitraum bis zum Renteneintritt gewährt werden kann.
Im Programm zur Förderung selbständiger Erwerbstätigkeit unter Arbeitslosen zwischen 30 und 64 Jahren gibt es keine speziellen Vorkehrungen für ältere Personen, während das Programm zur Förderung selbständiger Erwerbstätigkeit unter Personen mit besonderen Bedürfnissen für über 45-Jährige eine leichte Anhebung der Subvention vorsieht.
Vor kurzem kündigte die Regierung ein Pilotprogramm für 1.500 Arbeitslose zwischen 45 und 64 Jahren an, in dem Ausbildung, Vermittlung und Beschäftigungssubvention miteinander kombiniert werden sollen.
Quelle: Arbeitskräfteuntersuchungen.
Aufgrund der Möglichkeiten zur Frühverrentung sind die mit der Alterung der Erwerbsbevölkerung verknüpften Probleme bislang noch nicht akut geworden, so dass sich die Unternehmen bisher nicht mit ihnen auseinandersetzen mussten. Fragestellungen hinsichtlich der Ersetzung oder Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer, der Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen, durch die sie mit den technologischen Veränderungen Schritt halten können, und der Einführung von Systemen für einen allmählichen Übergang in den Ruhestand etc. ist daher noch nicht viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Zwar mag es einige vorausschauende Unternehmen oder Gewerkschaften geben, die sich bereits mit einigen dieser Fragen befasst haben, doch sind solche Fälle bislang noch nicht öffentlich bekannt geworden.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen scheinen die Perspektiven für ältere Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht wenig ermutigend, zumal Arbeitsplatzwechsel für sie üblicherweise sehr schwierig sind. In Anbetracht der erwarteten Strukturveränderungen, die die Unternehmen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durchführen müssen, und angesichts der allmählichen Liberalisierung des Arbeitsmarktes sowie des Machtverlusts der Gewerkschaften werden Entlassungen älterer Arbeitnehmer in naher Zukunft wahrscheinlich häufiger vorkommen. In Verbindung mit der Beschränkung der Vorruhestandsmöglichkeiten wird dies die Beschäftigungsaussichten für ältere Arbeitnehmer verschlechtern und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit unter ihnen führen.
Auch scheinen für ältere Arbeitnehmer die Möglichkeiten zur Fortbildung und für den Zugang zum Prozess lebenslangen Lernens nicht gut zu sein. Für die Unternehmen besteht diesbezüglich nur ein schwacher Investitionsanreiz, und die verschiedenen öffentlichen Programme sind stärker auf die Ausbildung derjenigen ausgerichtet, die länger in der Erwerbsbevölkerung verbleiben.
Darüber hinaus werden sehr viele Arbeitnehmer aufgrund der schwerwiegenden finanziellen Probleme des Sozialversicherungssystems mit sinkenden Renten rechnen müssen. Einige Rentner werden ihre Einkünfte möglicherweise durch eine Tätigkeit im formellen oder informellen Sektor, durch private Versicherungen oder Familienersparnisse ergänzen können. Für viele ist dies jedoch keine hilfreiche Lösung. Nach Angaben eines Regierungsausschusses für langfristige Wirtschaftspolitik (Committee for Long-term Economic Policy in Greece 1997) müssen wegen der schlechten Perspektiven des öffentlichen Rentensystems auf Unternehmens- oder Sektorebene verlässliche Pläne für private Zusatzrenten entwickelt werden, um für Rentner zusätzliche Einkommensquellen zu sichern.
Trotz der schnellen Alterung der Bevölkerung und der wachsenden Besorgnis um deren Auswirkungen auf die Erwerbsbevölkerung und das angegriffene Sozialversicherungssystem hat die Frage der Einführung eines flexiblen Rentensystems und anderer Vereinbarungen zur Beseitigung alterungsbedingter Probleme in der Öffentlichkeit bisher nur wenig Beachtung gefunden und ist bei den Politikern bzw. Sozialpartnern bis jetzt auf lediglich untergeordnetes Interesse gestoßen.
Wegen der liberalen Ruhestandspolitik verzeichnet Griechenland unter allen OECD-Ländern eine der höchsten Zahlen von Rentnern; 1997 entsprach sie 57% der Beschäftigten. Etwa 22% der Bevölkerung beziehen eine Grundrente. Obwohl das gesetzliche Rentenalter 65 Jahre beträgt, liegt das tatsächliche Rentenalter wegen besonderer Vereinbarungen für einzelne Gruppen zwischen 55 und 60 Jahren. 1995 wurde das durchschnittliche Alter beim Eintritt in den Ruhestand auf 62,3 Jahre für Männer und 60,3 Jahre für Frauen geschätzt (OECD 1998b).
Sowohl griechische als auch internationale Beobachter stimmen darin überein, dass das gegenwärtige griechische Rentensystem finanziell nicht aufrechtzuerhalten ist und einer umfassenden Reform bedarf, wobei Wege zur Erhöhung der Einnahmen sowie zur Senkung der Rentenausgaben gefunden werden müssen. Unter den jetzigen Bedingungen wird eine Beschränkung von Frühverrentungen für die Regierung sehr schwierig sein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmer, die vorruhestandsberechtigt sind und in Kürze von diesem Recht Gebrauch machen werden. Eine Abschaffung dieses Rechts kann für jede Regierung schwerwiegende politische Probleme mit sich bringen. Durch Einführung eines Systems der gleitenden Verrentung, das Vorruhestandsberechtigten ausreichende Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben bietet, könnte die Regierung die Einnahmen steigern sowie die Ausgaben der Rentenkassen verringern und sie damit aus der gegenwärtigen Sackgasse führen.
Außerdem könnte ein System der gleitenden Verrentung bei Beschäftigungsabbau wegen Umstrukturierung großer Unternehmen bzw. ganzer Sektoren (z.B. des Bankwesens) oder aufgrund der Privatisierung öffentlicher Unternehmen eine nützliche Alternative zum Vorruhestand darstellen und auch dazu dienen, die Situation in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit etc. zu entspannen.
Die Existenz eines großen informellen Sektors könnte bei der Einführung eines Systems der gleitenden Verrentung einige Probleme aufwerfen. Derzeit arbeitet eine unbestimmte Anzahl von Rentnern schwarz; und wenn Gelegenheit zu solch einer Form der Beschäftigung besteht, nehmen Vorruhestandsberechtigte unter Umständen lieber eine Voll- oder Teilzeitarbeit im informellen Sektor an, statt sich auf eine Teilruhestandsvereinbarung einzulassen.
Würde eine gleitende Verrentung als Option für Arbeitnehmer eingeführt werden, die zwar nicht vorruhestandsberechtigt sind, aber vor dem Ruhestand eine Zeitlang weniger arbeiten möchten, ergäben sich für das Rentensystem keine finanziellen Gewinne. In einem solchen Fall würden in den Jahren mit verringerter Arbeitszeit geringere Beiträge eingezahlt, während die Möglichkeiten zur Reduzierung der Rentenausgaben aufgrund der meist niedrigen Renten eingeschränkt wären. Deshalb scheint es nicht ratsam, dieses System für diese Gruppe von Arbeitnehmern einzusetzen.
Die Einführung einer gleitenden Verrentung könnte sich auf die Finanzen des Rentensystems positiv auswirken, wenn Arbeitnehmer im gesetzlichen Rentenalter hierdurch die Möglichkeit erhielten, bei reduzierter Arbeitszeit länger erwerbstätig zu bleiben. Dies scheint jedoch nicht empfehlenswert, weil damit die Beschäftigungsmöglichkeiten für jüngere Personen eingeschränkt würden, die ohnehin schon unter hohen Arbeitslosenquoten leiden.
Durch ein gutangelegtes flexibles Rentensystem könnten viele Personen, die nach derzeit geltenden Gesetzen bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren rentenberechtigt sind, länger in der Erwerbsbevölkerung gehalten werden. Auch ließen sich die wachsenden finanziellen Probleme der Sozialversicherungsorganisationen etwas lindern. Ein System dieser Art könnte ferner sehr nützlich für Unternehmen und Branchen sein, die aufgrund von Umstrukturierungen Personal abbauen müssen. Zudem würde es sich zur Entspannung der Situation in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit eignen.
Wegen der drängenden finanziellen Probleme des Sozialversicherungssystems, der vorhandenen Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten, die sich Rentnern im informellen Sektor bieten, und der relativ niedrigen Rentenniveaus scheint es unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht empfehlenswert, jenen Personen eine gleitende Verrentung zu ermöglichen, die erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ruhestandsberechtigt sind. Angesichts der relativ hohen Arbeitslosenquote unter jüngeren Personen scheint es aber auch nicht ratsam, Arbeitnehmern über 65 Jahre die Möglichkeit des Teilruhestands einzuräumen.
Athena Petraki Kottis
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Kintis, A. (Hg.) (1997): The Present and Future of Greek Economy. Athen: Gutenberg (in griechischer Sprache).
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