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| Einführung | Basisinformationsberichte |
NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKENBasisinformationsberichte
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| Erwerbsquoten | Beschäftigungsquoten | Arbeitslosenquoten | ||||
| 1993 | 1998 | 1993 | 1998 | 1993 | 1998 | |
| Insgesamt | ||||||
| 15-29 Jahre | 50,7 | 49,8 | 39,1 | 36,8 | 22,9 | 26,1 |
| 30-39 Jahre | 77,0 | 78,5 | 71,3 | 70,6 | 7,4 | 10,0 |
| 40-49 Jahre | 73,0 | 75,2 | 70,1 | 71,0 | 3,9 | 5,6 |
| 50-54 Jahre | 59,0 | 59,0 | 57,0 | 56,1 | 3,3 | 4,8 |
| 55-59 Jahre | 41,7 | 37,8 | 40,6 | 35,8 | 2,7 | 5,1 |
| 60-64 Jahre | 19,7 | 19,0 | 19,4 | 18,3 | 2,0 | 3,8 |
| 65 und älter | 4,1 | 3,6 | 4,0 | 3,5 | 2,0 | 1,5 |
| Gesamt | 47,9 | 47,6 | 43,0 | 41,8 | 10,2 | 12,3 |
| Männer | ||||||
| 15-29 Jahre | 57,2 | 55,4 | 46,2 | 43,1 | 19,2 | 22,2 |
| 30-39 Jahre | 95,6 | 94,9 | 90,9 | 88,3 | 4,9 | 7,0 |
| 40-49 Jahre | 95,3 | 94,8 | 92,8 | 91,0 | 2,6 | 3,9 |
| 50-54 Jahre | 83,0 | 80,0 | 80,8 | 73,3 | 2,7 | 4,0 |
| 55-59 Jahre | 65,1 | 53,9 | 63,3 | 51,1 | 2,8 | 5,2 |
| 60-64 Jahre | 32,3 | 31,1 | 31,7 | 29,9 | 2,0 | 3,9 |
| 65 und älter | 7,0 | 6,3 | 6,9 | 6,2 | 2,0 | 1,2 |
| Gesamt | 63,1 | 61,0 | 58,3 | 55,2 | 7,6 | 9,5 |
| Frauen | ||||||
| 15-29 Jahre | 44,1 | 44,0 | 31,8 | 30,4 | 27,8 | 31,0 |
| 30-39 Jahre | 59,3 | 62,0 | 52,1 | 53,0 | 11,4 | 14,6 |
| 40-49 Jahre | 50,4 | 55,7 | 47,3 | 51,1 | 6,3 | 8,3 |
| 50-54 Jahre | 35,8 | 39,0 | 34,1 | 36,5 | 4,8 | 6,4 |
| 55-59 Jahre | 19,8 | 22,6 | 19,3 | 21,6 | 2,4 | 4,6 |
| 60-64 Jahre | 8,5 | 8,0 | 8,3 | 7,7 | 2,0 | 2,9 |
| 65 und älter | 2,0 | 1,7 | 2,0 | 1,6 | 3,7 | 4,3 |
| Gesamt | 33,9 | 35,3 | 28,9 | 29,3 | 14,8 | 16,8 |
Quelle: ISTAT: Arbeitskräfteerhebung 1993, 1998.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Staatsausgaben zu senken und die schnelle Expansion des Rentensystems zu bremsen, wurde in den neunziger Jahren ein Prozess der Revision der Renten- und Sozialhilfesysteme in Gang gesetzt.
Die Rentenreformen zielten darauf, die untragbaren finanziellen Belastungen durch Rentenkürzungen (Reform von 1992), allmählichen Übergang von einer einkommens- zu einer beitragsbasierten Rentenformel, durch Einführung der Prinzipien versicherungsstatistischer Angemessenheit und eines flexiblen Rentenalters (Reform von 1995) sowie durch beschleunigte Abschaffung der verbliebenen Unterschiede zwischen Staatsbediensteten, Arbeitnehmern der Privatwirtschaft und Selbständigen bezüglich des Vorruhestands (Reform von 1997) zu mindern. Die meisten Kommentatoren wenden ein, dass diese Reformen zwar notwendig waren, dass sie aber, indem sie eine zu lange Übergangsperiode1 vorsehen, nur wenig Raum für private Rentenkassen lassen und weiterhin die "erworbenen" Rentenansprüche der gegenwärtigen Arbeitnehmer (einschließlich Vorruhestandsleistungen) schützen. Auf diese Weise wird die Hauptlast der Anpassung den jüngeren und künftigen Generationen aufgebürdet. Auch stellt die finanzielle Unausgewogenheit des Rentensystems, die durch das niedrige Gewicht des Beitragsteils des Rentensystems bedingt ist, ein Problem dar.
Die Rentenreform von 1995 führte einen neuen Mechanismus ein, der auf die Flexibilisierung des Rentenalters zielt, das gegenwärtig zwischen 57 und 65 Jahren liegt. Die Rentenhöhe ist proportional zum Alter des Eintritts in den Ruhestand. Das zum vollen Rentenbezug berechtigende Alter sollte allmählich auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen angehoben werden. Ferner wurde eine Altersgrenze für die Dienstaltersrente eingeführt, die sich dem Alter von 57 Jahren nähert. Das neue System ist auch günstiger für Arbeitnehmer mit unterbrochener Berufslaufbahn; es erleichtert Zusatzrenten und gewährt Personen über 65 Jahre die Möglichkeit, Rente und Arbeitseinkommen gleichzeitig zu beziehen.
In Italien gibt es zahlreiche und häufig genutzte staatliche Maßnahmen zur Förderung des Vorruhestands und/oder des Abgangs älterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben, während Optionen für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand nicht hinreichend gefördert und bisher kaum in Anspruch genommen werden. Die wichtigsten Instrumente für den Übergang in den Vorruhestand sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Von der Gesamtzahl der Renten, die im Januar 1998 von der Nationalen Versicherungsanstalt (INPS) gezahlt wurden, waren etwa 2 Mio. Dienstaltersrenten (14%) und 390.000 (3%) spezielle Vorruhestandsleistungen. Insgesamt werden 9,4% aller Renten an Personen unterhalb des regulären Ruhestandsalters (gegenwärtig 57-63 Jahre) gezahlt, was 17,7% aller Rententransfers entspricht.
Zur Senkung des Rentenalters werden häufig nacheinander diverse Instrumente benutzt. 1997 nahmen etwa 2 Mio. Arbeitnehmer unterhalb des Rentenalters an diesen diversen Formen des Vorruhestands teil, was gegenüber 1990 einen Zuwachs von 66% darstellte. Die Zusammensetzung nach Rentenarten hat sich jedoch geändert, wobei seit 1995 insbesondere die männlichen Arbeitnehmern zustehenden Dienstaltersrenten abrupt zunahmen (+332%), während sich die Zahl der Erwerbsunfähigkeitsrenten aufgrund intensiverer Kontrollen und Beschränkungen reduzierte (-27%). Die Vorruhestandsprogramme wurden seit 1992 eingeschränkt und zum Teil durch langfristige Arbeitskräftefreisetzungsprogramme ersetzt.
Infolge der Dienstaltersrenten kam es in den neunziger Jahren unter Selbständigen zu einer allmählich anwachsenden Abwanderung in den Vorruhestand; seit 1996 ist die Zahl der Dienstaltersrenten für Selbständige größer als für abhängig Beschäftigte.
| Titel und Datum | Ziel und Beschreibung | Finanzierung | Teilnahme |
| Senioritätsrente | Seit der Reform von 1995 offen für Arbeitnehmer, die 35 Beitragsjahre nachweisen | Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbei- | Zahl zeitlich schwankend, |
| und das 52. Lebensjahr vollendet haben. Ab 2008 sind 40 Beitragsjahre (für | träge + staatliche Zuschüsse | aber in den letzten Jahren | |
| Staatsbedienstete: 30 Beitragsjahre) erforderlich; die untere Altersgrenze entfällt. | gestiegen. 1997 gab es | ||
| Mit der 1997 geschlossenen Vereinbarung wurde bei 35 Beitragsjahren die | 1.250.000 Renten | ||
| Altersgrenze um ein Jahr heraufgesetzt. Für Selbständige beträgt die untere | beziehende Personen, die | ||
| Altersgrenze 57 Jahre. In manchen Fällen können Rente beziehende Personen | das reguläre Ruhestandsalter | ||
| Einkommen aus Teilzeitarbeit mit einem Teil ihrer Rente kumulieren. | noch nicht erreicht hatten. | ||
| Vorruhestands- | Arbeitnehmer ab 55 Jahren (Männer) bzw. 50 Jahren (Frauen), die mindestens 15 | 5-10 vom Staat bezahlte Bei- | Bestand im Januar 1998: |
| programme | Beitragsjahre nachweisen und in Industrieunternehmen beschäftigt sind, die sich in | tragsjahre. Finanzierung erfolgt zu | 391.000 Personen |
| Umstrukturierung befinden, erhalten die volle Rente. In den letzten Jahren auch | 70 % aus öffentlichen Mitteln. | ||
| Arbeitnehmer ab 53 Jahren (Männer) bzw. 48 Jahren (Frauen) mit mindestens 18 | Confindustria (1996) schätzt, dass | ||
| Beitragsjahren. Normalerweise bilden Vorruhestandsprogramme den letzten Schritt | sich die mittleren Kosten für die | ||
| einer langen Periode ununterbrochener Arbeitslosigkeit oder der Teilnahme an | öffentliche Hand auf 100 Mio. ITL | ||
| Kurzzeitprogrammen (Arbeitskräftefreisetzungslisten und Lohnausgleichskasse | belaufen. | ||
| [CIG]). | |||
| Arbeitskräftefrei- | Ältere Arbeitnehmer, die vor 1993 auf Freisetzungslisten standen, 5 Jahre vor dem | Teilweise durch Arbeitgeberbei- | Bestand im Januar 1998: |
| setzungsprogram- | Vorruhestandsalter (55 Jahre) stehen und mindestens 15 Beitragsjahre nachweisen, | träge | 100.000 |
| me | können bis zum Übergang in den Vorruhestand Lohnersatzleistungen (CIGS) | ||
| beziehen; Arbeitnehmer im besten Erwerbsalter können Leistungen der | |||
| Außerordentlichen Lohnausgleichskasse und Arbeitskräftefreisetzungsgeld für | |||
| längstens 5 Jahre bzw. im Mezzogiorno für maximal 6 Jahre kombinieren. | |||
| Freisetzungsgeld (80 % des letzten Lohns mit einem Höchstsatz von 65 % der | |||
| Vergütung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers) für die Dauer von 12 Monaten | |||
| mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit für Arbeitnehmer im Alter von über 40 | |||
| Jahren sowie zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für Arbeitnehmer über 50 | |||
| Jahre, so dass sie die altersbezogene Anspruchsvoraussetzung für | |||
| Dienstaltersrenten erfüllen. Um Anspruch auf diese Leistung zu erhalten, muss der | |||
| Arbeitnehmer 12 Monate lang beschäftigt gewesen und im Zuge von | |||
| Massenentlassungen infolge Umstrukturierung, Neuorganisation, | |||
| Unternehmensumwandlung oder Krisensituation bzw. Konkurs entlassen worden | |||
| sein. Ferner müssen die Arbeitnehmer in Industrieunternehmen mit mehr als 15 | |||
| Arbeitnehmern oder in Handelsgesellschaften mit über 200 Arbeitnehmern | |||
| beschäftigt gewesen sein. |
ung flexibler Arbeit und des gleitenden Übergangs in den Ruhestand
Wie im italienischen Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) für 1999 festgestellt, enthält der gegenwärtige gesetzliche Rahmen keine Maßnahmen zur Förderung der aktiven Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer; der NAP selbst geht auf diesen Punkt nicht ausführlich ein. Das Dienstaltersrentensystem, die Großzügigkeit der Frührentenversorgungen und die stark beschränkte Möglichkeit der Kumulierung von Arbeits- und Renteneinkommen führen dazu, aktives Altern auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Bisher bestand der traditionelle Ansatz aller sozialen Akteure darin, den Abgang älterer Arbeitnehmer zu begünstigen, um die Beschäftigung junger Menschen zu fördern. Ein Indikator für diesen Ansatz ist die Haltung der Gewerkschaften, die vor allem auf der Garantie eines subventionierten Weges in den Vorruhestand beharren.
Mit wachsender Einsicht in die Unzulänglichkeit des derzeitigen Rentensystems und in die Notwendigkeit einer Rentenreform wird von den zuständigen sozialen Akteuren erst in den letzten Jahren das Problem der Förderung einer aktiv alternden Erwerbsbevölkerung allmählich wahrgenommen. Das Hauptinteresse liegt dabei auf dem Abbau von Vorruhestandsanreizen und der Förderung gleitender und flexibler Formen der Verrentung, was eine vollständige Revision des Sozialhilfe- und Rentensystems und die Einrichtung spezieller Arbeitsvermittlungsdienste für die alternde Bevölkerung impliziert. Die Gewerkschaften werden sich zunehmend des Erfordernisses bewusst, das Sozialhilfesystem zu revidieren und einen aktiveren Ansatz zu entwickeln, doch herrscht immer noch die Verteidigung erworbener Rechte vor, die den Spielraum für Abmachungen auf diesem Gebiet einengt. Der Mangel an umfassenden integrierten Diensten für Ältere lenkt die Aufmerksamkeit viel eher auf die Notwendigkeit der Bereitstellung effektiver Sozial- und Gesundheitsdienste statt auf das Angebot von Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Interesse konzentriert sich auf die Subventionierung gesellschaftlich nützlicher Arbeitsplätze und freiwillige Arbeit und nicht auf die Förderung des Zugangs zu entlohnter Beschäftigung und deren Aufrechterhaltung.
Der italienische NAP für 1999 betont die Notwendigkeit der Förderung aktiven Alterns durch Revision der Bestimmungen, die die Möglichkeit der Kumulierung von Rente und Arbeitseinkommen regeln, sowie den Ausbau der Leistungen für den gleitenden Übergang in den Ruhestand und die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer zusammen mit der Vorwegnahme des Sozialversicherungsschutzes für Personen, die in Gemeinwesenarbeit und sozial nützlichen Tätigkeiten beschäftigt sind. Ferner umfasst der NAP Empfehlungen an die Sozialpartner im Sinne einer Einigung über Vertragsmechanismen, die eine Arbeitszeitverkürzung zugunsten von Arbeitnehmer- und -allgemeinbildung unterstützen.
Seit 1994 existiert in der italienischen Gesetzgebung für ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand durch Teilzeitarbeit, doch mangels geeigneter finanzieller Anreize und angesichts der Großzügigkeit der Dienstalters- und Frührentenprogramme wurde von ihr nur selten Gebrauch gemacht. Erst mit dem Treu-Paket von 1997 und dem Finanzgesetz vom Mai 1999 werden Beiträge und finanzielle Anreize in Erwägung gezogen.
Das Finanzgesetz ermächtigt die Regierung, bis Dezember 1999 spezifische Maßnahmen zur Förderung des sogenannten "Relais alt-jung", d.h. zur Anregung von Formen der Arbeitsteilung zwischen älteren und jüngeren Arbeitnehmern durch Teilzeitverträge, einzuführen. Vollzeitig arbeitende ältere Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersrente können Renteneinkommen und Einkommen aus Teilzeitarbeit kumulieren; die kürzere Arbeitszeit der älteren Arbeitnehmer wird durch Teilzeitarbeit der jüngeren kompensiert. Diese Möglichkeit wird auf Selbständige mit Dienstaltersrente ausgeweitet, die sich nicht für den Ruhestand, sondern für die Verkürzung ihrer Arbeitszeit entscheiden und für die Restzeit neue Arbeitnehmer bzw. neue Partner einstellen oder verborgene Anstellungen regularisieren.
Seit den frühen neunziger Jahren stehen weitere Maßnahmen zur Verfügung, die jedoch bisher nicht stark genutzt wurden. So erhalten selbständige Erwerbstätigkeit und Sozialkooperativen zwischen älteren Arbeitnehmern, die in sozial nützlicher Beschäftigung stehen, finanzielle Förderung. Auch sind Arbeitgeber, die ältere, an CIG- oder Arbeitskräftefreisetzungsprogrammen teilnehmende Personen einstellen, für die Dauer eines Jahres von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Ferner werden von den örtlichen Arbeitsämtern besondere Berufsbildungs- und Umschulungsprogramme zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in die Privatwirtschaft oder zur Reintegration von in den Ruhestand getretenen Arbeitnehmern in sozial nützliche Arbeit im Bereich umwelt- und personengebundener Dienste durchgeführt.
Eines der Haupthindernisse, das sich der Arbeitsmarkteingliederung älterer Arbeitnehmer entgegenstellt, ist ihr niedriger Bildungsstand sowie ihr Mangel an von der modernen Arbeitswelt geforderten Fertigkeiten und Kenntnissen. 1998 besaßen nur 14,4% der Bevölkerung über 50 Jahre einen Oberschulabschluss, während 57% der männlichen und 71% der weiblichen Bevölkerung höchstens den Grundschulabschluss hatten, der nach fünfjährigem Schulbesuch erworben wird (in der Altersgruppe 50-64 Jahre: 47% bzw. 60%).
Der italienische NAP geht insbesondere auf die Notwendigkeit ein, die Bildungschancen minderqualifizierter älterer Personen durch lebenslanges Lernen zu verbessern, und verweist auf ein Versuchsprojekt des Ministeriums für Bildung, anderer Behörden und der Sozialpartner, das auf geringqualifizierte arbeitslose Erwachsene zielt. Bis Dezember 1998 wurden in 89 Provinzen 389 permanente Berufsbildungszentren eingerichtet und 7.288 Kurse für etwa 150.000 Auszubildende organisiert. Das Projekt wird 1999 auf 200.000 Teilnehmer und bis 2001 auf 250.000-300.000 Teilnehmer erweitert. Auch wird erwogen, die Ergebnisse und Merkmale der Teilnehmer zum Gegenstand von Monitoring zu machen.
Seit der zweiten Hälfte der achtziger Jahre begünstigen Tarifvereinbarungen über industrielle Umstrukturierung in Italien die gleitende Ersetzung älterer Arbeitnehmer (über 45 Jahre) durch jüngere. Dieser Prozess wurde durch spezielle Arbeitsmarktmaßnahmen erleichtert: einerseits durch die Förderung von Arbeits-Berufsbildungs-Verträgen für junge Arbeitnehmer durch Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Verlängerung befristeter Verträge; andererseits durch die Möglichkeit der Nutzung des Vorruhestands und anderer Abgangsanreize für ältere Arbeitnehmer (bis 1991 durch spezielle CIG-Leistungen und danach durch Arbeitskräftefreisetzungsprogramme (ISFOL 1998; Contini & Rapiti 1994). Junge Arbeitnehmer sind für die Unternehmen billiger, flexibler und haben einen höheren Bildungsstand; daher ist es für die Unternehmen von Vorteil, sie anstelle älterer Arbeitnehmer einzustellen, insbesondere wenn spezielle staatliche Maßnahmen zur Erleichterung des Abgangs älterer Arbeitnehmer aus Beschäftigung existieren. Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung, die an Panel-Mikrodaten aus Arbeitskräfteerhebungen zu Lohnarbeiterströmen in der Privatwirtschaft im Zeitraum 1988-1995 vorgenommen wurde, zeigt, dass die Alterskohorten unter 25 Jahren hohe Nettozuströme zur abhängigen Beschäftigung im Privatsektor aufweisen, während die älteren Alterskohorten Nettoabgänge zeigen, die bei den 45- bis 52-Jährigen besonders erheblich ausfielen (ISFOL 1998). Die Netto-Beschäftigungszunahme im Zeitraum 1988-1995 von wenig mehr als 50.000 Einheiten ist somit das Ergebnis eines Zustroms von nahezu 1.594.000 jungen Arbeitnehmern (+2,8% pro Jahr) und eines Abgangs von 1.493.000 erwachsenen Arbeitnehmern (-2,7% pro Jahr). Dieser Umwälzungsprozess ist für alle privaten Branchen und alle Berufsqualifikationen charakteristisch, insbesondere aber für manuelle Arbeiter im warenproduzierenden Sektor, deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung im Untersuchungszeitraum abnahm.
Der von den Sozialpartnern in Tarifverhandlungen verfolgte Hauptansatz beruht seit langem auf der Förderung des vorzeitigen Abgangs aus Beschäftigung, da dies industrielle Umstrukturierung ohne soziale Konflikte erlaubte. Zur Vermeidung von Massenentlassungen wurden in jüngster Zeit Arbeitsplatzsicherheitsverträge eingeführt, die in wenigen Fällen die Einstellung zusätzlicher Teilzeitarbeitnehmer als Ausgleich zur Arbeitszeitverkürzung vorhandener Beschäftigter vorsehen. Diese Verträge wurden nicht sehr stark genutzt, bis sie 1993 und 1994 großzügig gefördert wurden.
In den letzten Jahren ist ein langsamer Wandel in der Haltung der Sozialpartner zu beobachten: Der Akzent liegt nicht mehr auf der Erleichterung des Abgangs älterer Arbeitnehmer durch Gewährung staatlicher Mittel, sondern auf der Reintegration aller freigesetzten Arbeitnehmer in neue produktive Tätigkeiten. In einigen Fällen (wie bei der kürzlich mit Philips getroffenen Vereinbarung) erfolgt die Wiedereingliederung auf lohnabhängige Arbeitsplätze, in anderen (wie im Falle von AVIS) durch Umwandlung von Lohnverhältnissen in Auftragsverhältnisse zwischen Selbständigen (Auslagerung), wobei Mittel zur Weiterzahlung der Rentenversicherungsbeiträge bereitgestellt werden.
In vielen Fällen besteht der Ansatz aber weiterhin in der Erleichterung des Abgangs älterer Arbeitnehmer aus abhängiger Beschäftigung durch Nutzung spezieller Ergänzungskassen. Zum Beispiel kann im Bankensektor der Ergänzungsrentenfonds benutzt werden, um von Umstrukturierungsprozessen betroffene Arbeitnehmer durch Berufsbildungs- und Einkommenshilfeprogramme zu unterstützen und ihren Abgang aus abhängiger Beschäftigung über spezifische Maßnahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt zu erleichtern sowie durch Zahlung zusätzlicher Beiträge, die zur Erfüllung der Rentenanspruchsvoraussetzungen erforderlich sind.
Auf Unternehmensebene lässt sich das Engagement im Hinblick auf Berufsbildungs- und Lernaktivitäten für ältere Arbeitnehmer nur schwer messen, da in Italien ein strukturiertes System der lebenslangen Berufsbildung fehlt (ISFOL 1998) und kaum Daten über Initiativen staatlicher oder privater Unternehmen vorliegen. Verfügbare Daten2 zeigen, dass mit lebenslanger Berufsbildung befasste Arbeitnehmer 1,5% der Erwerbsbevölkerung ausmachen und dass 1997 47,6% der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die an von ihrer Firma veranstalteten Berufsbildungsmaßnahmen jedweder Art teilgenommen hatten, 35-49 Jahre alt waren, während auf die Altersgruppe 50-64 Jahre nur 12,3% der Teilnehmer entfielen, gegenüber 39,6% der Arbeitnehmer bis zu 34 Jahren. Die Daten verweisen auf eine geringe Zunahme der älteren Arbeitnehmern bereitgestellten Berufsbildung sowie deren selektive Art. Ältere Arbeitnehmer, die berufsbildenden Tätigkeiten nachgehen, haben meist einen höheren Bildungsstand (47,5% mit Abschluss der Sekundarstufe II gegenüber 3% der Arbeitnehmer mit Grundschulbildung) sowie bessere Aussichten auf beruflichen Aufstieg.
Jüngste Bewegungsdaten zeigen, dass für ältere Arbeitnehmer in den letzten Jahren die Wahrscheinlichkeit des Arbeitsplatzverlusts größer und die Aussicht auf Finden eines neuen Arbeitsplatzes geringer geworden ist. 13% der im April 1997 beschäftigten Angehörigen der Altersgruppe 50-65 Jahre waren ein Jahr später ohne Beschäftigung, gegenüber 6,3% der Altersgruppe 15-29 Jahre und 2,6% der 30- bis 49-Jährigen. Überdies waren nur 27% der im April 1997 Arbeitslosen aus der Altersgruppe 50-65 Jahre ein Jahr später beschäftigt (20,4% der Frauen und 29% der Männer), gegenüber 30,2% der 30- bis 49-Jährigen und 23% der Gruppe unter 30 Jahren.
Verfügbarkeit zur Aufnahme von Beschäftigung ist unter der Rentnerpopulation weit verbreitet. Eine wichtige Motivation zur Arbeit ist der Wunsch, soziale Netze und Beziehungen aufrechtzuerhalten3. 1998 standen 5,4% der Rentner zwischen 50 und 70 Jahren für Arbeit zur Verfügung (5,3% der Männer und 5,5% der Frauen). Arbeitnehmer über dem Ruhestandsalter sind häufig selbständig bzw. in der informellen oder Schattenwirtschaft tätig, da gesetzliche Schranken gegen die Kumulierung von Renten und Einkommen aus abhängiger Beschäftigung bestehen. 1998 waren 78% der beschäftigten Arbeitnehmer über 70 Jahre und 39% der Beschäftigten in der Altersgruppe 50-69 Jahre selbständig. 26% der über 70-jährigen Beschäftigten waren im Landwirtschaftssektor und 58% im Dienstleistungssektor tätig. Ältere abhängige Arbeitnehmer sind hauptsächlich im Dienstleistungsbereich beschäftigt (65% der Arbeitnehmer über 50 Jahre in 1998); bei einem Großteil der über 50-Jährigen handelte es sich um manuelle Arbeiter (45,4%).
Jüngste Erhebungen zeigen, dass ältere Personen, insbesondere Rentner der Altersgruppe 50 bis 70 Jahre, häufig in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind (Männer) oder unentgeltliche Pflegearbeit für ihre Familien leisten (Frauen).
Der Anteil der in Arbeit stehenden oder für Arbeit verfügbaren Personen steigt mit Bildungsstand und Einkommen. Auch ist für ältere Personen, die in den wirtschaftlich stärker entwickelten Regionen Norditaliens ansässig sind, eine höhere Erwerbsbeteiligung festzustellen als im Mezzogiorno, und auch in größeren Städten mit besseren Beschäftigungsaussichten liegt sie höher.
Ältere Personen sind auch aktiv, indem sie als Freiwillige sozialen Tätigkeiten nachgehen: 1994 waren 3,2% der Bevölkerung über 65 Jahre mit Freiwilligenarbeit befasst (4,2% in der Altersgruppe 65-74 Jahre und 4,5% der Männer). Dieser Anteil steigt auf 5,1%, wenn man die gesamte Rentnerpopulation berücksichtigt (d.h. auch unter 65 Jahren), und auf 8,9% bei Personen mit Abschluss der Sekundarstufe II bzw. mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Unter älteren Personen mit höherem Bildungsstand ist die Teilnahme an freiwilligen sozialen Tätigkeiten damit viel verbreiteter - ein Aspekt, der die Entwicklung von Berufsbildungsdiensten für ältere Personen begünstigt.
Jüngste, auf Erhebungsdaten basierende Untersuchungen (Brugiavini & Fornero 1999; Di Biase & Gandiglio 1998) zeigen, dass etwa 80% der Einkommen von Ruheständlern aus staatlichen Renten stammt (entweder aus Altersrente, Vorruhestandsgeld oder Hinterbliebenenrente), aus Hilfe zum Lebensunterhalt oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Rest entfällt auf Einkommen aus Anlagevermögen oder Arbeitseinkommen.
Wie in Tabelle 3 gezeigt, beträgt das mittlere Bruttoeinkommen4 der von Rente lebenden Personen etwa 675 Euro. Dienstaltersrenten und Vorruhestandsprogramme ergeben ein höheres Durchschnittseinkommen als Altersrenten (1.096 bzw. 1.055 Euro). In beiden Fällen zeigen disaggregierte Daten, dass der vorzeitige Wechsel in den Ruhestand umso leichter erfolgt, je jünger der Arbeitnehmer ist. Andererseits nimmt mit steigendem Alter des Arbeitnehmers die mittlere Altersrente zu.
Die Dienstaltersrente und das Vorruhestandsgeld weisen in den mittleren Einkommensgruppen eine größere Empfängerkonzentration auf: 59,6% der ersteren und 59,1% des letzteren fallen in die Einkommensgruppe 750-1.250 Euro, während 62,7% der Altersrenten weniger als 500 Euro betragen.
Die Altersrenten-Ersatzquote5 für einen lohnabhängigen Arbeitnehmer mit langer Beitragshistorie (40 Jahre), der den Medianlohn seiner Kohorte verdient, liegt gegenwärtig bei etwa 80% (Tabelle 4). Nach voller Durchführung der Reform von 1995 wird dieser Quotient auf etwa 75% fallen.
Das italienische Rentensystem behandelt Beschäftigte der Privatwirtschaft, Staatsbedienstete und Selbständige ganz unterschiedlich, auch wenn die Reformen von 1995 und 1997 den drei Subsystemen Wege gewiesen haben, die einer allmählichen Harmonisierung zustreben. Die Anspruchsvoraussetzungen bei Dienstaltersrenten und die Rentenberechnungsformel für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind günstiger als die für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Bei den Selbständigen sind die Rentenansprüche wesentlich höher als die Beiträge, insbesondere in einigen Kategorien; es wird geschätzt, dass die Ersatzquoten durchschnittlich im Bereich 46-59% liegen (Censis 1999).
Für ältere Frauen sind die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen meist ungünstiger als für Männer. Im Durchschnitt haben sie geringere Renteneinkommen, was darauf zurückzuführen ist, dass sie ihre Berufslaufbahn unterbrochen haben bzw. vom Einkommen oder von der Rente des Ehemanns leben. 1997 waren 70% der Männern gezahlten Renten Dienstaltersrenten, während es sich bei 70% der an Frauen gezahlten Renten um Altersrenten handelte (Di Biase & Gandiglio 1998). In jüngster Zeit durchgeführte Erhebungen (SPI-CGIL & CER 1997) zeigen, dass 39% der älteren Frauen alleinstehend sind, wobei dieser Anteil bei Frauen über 75 Jahre auf bis zu 49% steigt. Mehr als ein Drittel der alleinstehenden älteren Frauen (davon 40% älter als 74 Jahre) lebt ausschließlich von Hinterbliebenenrenten, die normalerweise zu niedrig sind, um ein hinreichendes Einkommen sicherzustellen. Der steigende Anteil arbeitender Frauen in den jüngeren Generationen lässt für die Zukunft eine Verbesserung der Einkommenssituation älterer Frauen erwarten, aber einen Rückgang der Hilfeleistung durch Verwandte aufgrund rückläufiger Geburtenraten und steigender Frauenerwerbsquoten.
Bisher haben private Rentenkassen im Rentensystem und in Wirtschaft Italiens insgesamt nur eine vernachlässigbare Rolle gespielt. Nach einem 1992 gescheiterten Anstoßversuch zum Aufbau eines privaten Rentensystems nahm sich die Reform von 1995 erneut dieses Problems an, und die 1999 eingeführten Gesetze schafften hier eine Wende; die Geldströme werden jetzt in Abfindungsfonds (Tfr) gelenkt (Brugiavini & Fornero 1999). Die erwarteten Geldabflüsse aus Rentenfonds werden für den Fünfjahreszeitraum 1996-2001 auf 2,6 Mrd. Euro geschätzt; betroffen sind davon 6 Mio. Arbeitnehmer (Censis 1999). Der jüngste Gesetzentwurf, der Ende August 1999 zur Annahme anstand, sieht vor, dass die Tfr in Anteile an von Arbeitnehmern eingerichteten Rentenkassen einfließen. Die Mitgliedschaft in Rentenkassen ist freiwillig. Die mangelnde Förderung zur Entwicklung eines Privatrenten umfassenden Systems ist besonders problematisch angesichts des wachsenden Anteils von Arbeitnehmern mit unterbrochener Arbeitshistorie, Freelance- oder freien Mitarbeiterverträgen, die allein vom niedrigen staatlichen Renteneinkommen nach dem neuen beitragsbasierten System nicht leben können.
Tabelle 3: Verteilung der am/bis zum 1. Januar 1998 gültigen Rentenprogramme nach Rentenhöhe und monatlichem mittleren Bruttoeinkommen (Angestelltenrentenkasse)* (in %)
| Rentenhöhe | Senioritäts- | Altersrenten | Vorruhe- | Insgesamt | Erwerbsun- |
| (Euro) | renten | standsgeld | (Ruhestands- | fähigkeits- | |
| renten) | renten | ||||
| < 500 | 4,2 | 67,2 | 2,9 | 48,5 | 78,8 |
| 500-750 | 13,9 | 18,7 | 17,3 | 17,5 | 14,7 |
| 750-1.000 | 35,0 | 8,4 | 33,3 | 16,2 | 5,3 |
| 1.000-1.250 | 24,6 | 2,8 | 25,8 | 9,3 | 1,0 |
| 1.250-1.500 | 10,5 | 1,2 | 11,6 | 4,1 | 0,2 |
| > 1.500 | 11,8 | 1,7 | 9,1 | 4,5 | 0,1 |
| Gesamt | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 |
| Mittlere mo- | |||||
| natliche Brut- | |||||
| torente | 1.096 | 502 | 1.055 | 674 | 439 |
Quelle: INPS (1999).
| Renteneinkommen als Prozentsatz | ||||
| des mittleren Bruttolohns* | ||||
| Regelungen vor der Reform | 50 | 75 | 100 | 150 |
| Rentenprogramm | ||||
| Altersrente** | 78,4 | 78,4 | 78,4 | 78,4 |
| Senioritätsrente*** | 68,6 | 68,6 | 68,6 | 68,6 |
| Zahl der Beitragsjahre | ||||
| Regelungen nach der Reform | 25 | 30 | 35 | 40 |
| Ruhestandsalter | ||||
| 57 Jahre | 38,9 | 46,7 | 54,5 | 62,3 |
| 60 Jahre | 42,6 | 51,1 | 59,6 | 68,2 |
| 62 Jahre | 45,5 | 54,6 | 63,7 | 72,8 |
| 65 Jahre | 50,6 | 60,7 | 70,9 | 81,0 |
** Bei 40 Beitragsjahren.
*** Bei 35 Beitragsjahren.
Quelle: Di Biase & Gandiglio (1998).
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen sind in Italien wenig entwickelt. Erst kürzlich wurden mithilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Aufmerksamkeit, die diesen Fragen in der Einkommensvereinbarung von 1993 und der Beschäftigungsvereinbarung von 1996 gewidmet wurde, einige entsprechende Initiativen gestartet.
Die größten finanziellen Beiträge zu lebenslangem Lernen und Personalfortbildung auf Unternehmensebene sind auf die Einrichtung eines Berufsbildungsfonds durch das Gesetz Nr. 236/93 sowie auf den ESF (Ziel 4) zurückzuführen, die beide Versuche auf diesem Gebiet fördern. Insbesondere wurden ESF-Projekte durchgeführt, in denen lokale Institutionen und Unternehmen zusammenwirkten.
Am 21. Juli 1999 verabschiedete die italienische Regierung den Integrierten Langzeitplan für Berufsbildungs-, Allgemeinbildungs- und Forschungsrichtlinien (Generalplan). Im Hinblick auf lebenslange Berufsbildung zielt er darauf, innerhalb weniger Jahre die gegenwärtige Zahl der mit lebenslangen Berufsbildungsaktivitäten befassten Personen zu vervierfachen.
Weite Verbreitung haben in den letzten Jahren auch diverse auf ältere Personen zielende Tätigkeiten gefunden (Tramma 1996), insbesondere die "Hochschulen für die ältere Generation", von denen es 1997 mehr als 300 gab (Caracciolo & Frey 1997). Eine Erhebung von 1993 (Gammarota 1994, 1996) zeigt, dass die meisten Teilnehmer (70%) Frauen mit relativ hohem Bildungsstand waren: 12% hatten einen Hochschulabschluss (gegenüber nur 3,8% der Bevölkerung über 50 Jahre) und 37% den Abschluss der Sekundarstufe II (gegenüber 8,7% der Bevölkerung); das Durchschnittsalter betrug 58 bis 60 Jahre. Hauptmotive für den Besuch der Kurse sind die Notwendigkeit, den mit dem Altern verbundenen sozialen Ausschluss zu überwinden, die geistige und körperliche Autonomie zu stärken, an neuen Kultur- und Freizeitaktivitäten teilzuhaben und das eigene Wissen zu erweitern.
Die Hauptprobleme bei diesen Aktivitäten beziehen sich auf die geringen Investitionen in neue Methodologien und Kompetenzen, die spezifisch auf Ältere zielen, da die Lehrtätigkeit und organisatorische Arbeit überwiegend von Freiwilligen geleistet werden. In den letzten Jahren wurden jedoch mithilfe des ESF einige interessante Versuche durchgeführt, bei denen das Schwergewicht auf breitflächiger Durchdringung lag, um die Teilnahme und die Anwendung des Prinzips der Solidarität zwischen den Generationen durch Bereitstellung allgemein- und berufsbildender Dienstleistungen zu fördern. Die Entwicklung angemessener Berufsbildungsmethodologien zielte auf die weniger Gebildeten unter den Älteren und auf die Aufwertung der von ihnen durch Teilnahme an sozialen Tätigkeiten angesammelten Erfahrung.
Es besteht wachsender Bedarf hinsichtlich der Koordination der gegenwärtig in Italien auf diesem Gebiet ablaufenden diversen Tätigkeiten und bezüglich der Entwicklung spezieller Strategien für Ältere. Nach Meinung der Fachleute stellt die Entwicklung des Fernstudiums für ältere Personen eine bedeutende Chance dar, wobei dem Einsatz des Fernsehens als Mittel zur Verbreitung von Berufsbildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Italiens staatliches Fernsehen, das einen großen Teil der älteren Bevölkerung erreicht, stellt auf diesem Gebiet gerade Versuche an6 (Caracciolo & Frey 1997).
Angesichts des niedrigen Stands anderer Hilfen zum Lebensunterhalt werden in Italien staatliche Renten immer noch weithin als Instrumente der allgemeinen Wohlfahrt benutzt. Vorruhestandsmaßnahmen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Unternehmen viel vorteilhafter als Arbeitslosenunterstützung. Da sie viel reichlicher bemessen sind7, werden sie von Arbeitnehmern und Gewerkschaften bereitwilliger akzeptiert und erleichtern den Ersatz älterer, kostenintensiverer Beschäftigter durch jüngere, flexiblere Arbeitnehmer. Zwar dienen sie dem Umstrukturierungsprozess des industriellen Sektors Italiens, doch sind sie für die öffentliche Hand sehr teuer, schaffen durch unterschiedliche Behandlung der nicht mehr im Arbeitsprozess stehenden Personen Probleme der Ungleichheit und mindern, da sie in den meisten Fällen dem Hinzuverdienen durch Arbeit entgegenwirken, die Intensität der Arbeitsuche und der Arbeitsplatzmobilität, während sie zugleich den Zustrom von Arbeitskräften zur Schattenwirtschaft fördern.
Die in den neunziger Jahren durchgeführten Teilreformen des Rentensystems schafften das Vorruhestandsgeld nicht ab - ein Problem, das zu heikel und schwierig war, als dass es die instabilen politischen Regierungsallianzen jener Jahre ohne umfassendere Reform des Sozialsystems hätten in Angriff nehmen können. Gegenwärtig arbeitet eine Regierungskommission an der Reform sozialer Stoßdämpfer; der Gesetzentwurf der Regierung soll nach Konsultation der Sozialpartner und des Parlaments bis Ende 1999 fertiggestellt werden. Seine Ziele sind die Konstruktion eines Systems, das die Arbeitslosen angemessen unterstützt, ohne jedoch den Anreiz zur aktiven Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu reduzieren, und das Akzeptieren bestehender Beschäftigungsgelegenheiten. Das System sollte auf drei Säulen ruhen: einer zeitlich begrenzten Arbeitslosenunterstützung zur Absicherung gegen das Risiko von Arbeitsplatzverlust, einer Subvention im Fall von Arbeitszeitverkürzung, einer Beihilfe zum Lebensunterhalt für Gruppen mit niedrigem Einkommen8. Vorruhestandsprogramme sollten spätestens im Jahr 2000 abgeschafft und Dienstaltersrenten mindestens um 40% gekürzt werden, während die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer stark gefördert werden sollte. Die Hauptprobleme stehen in Zusammenhang mit dem Ausmaß der staatlichen Ressourcen, die zur Finanzierung der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich sind, sowie mit der Opposition der Gewerkschaften gegen die Kürzung der Dienstaltersrenten.
Erst in jüngster Zeit entwickelt sich unter den sozialen Akteuren und politischen Entscheidungsträgern Italiens der Begriff "aktives Altern", was durch den großen und weiter wachsenden Anteil relativ jung aus dem Erwerbsleben ausscheidender Personen in Verbindung mit steigender Lebenserwartung ausgelöst wurde. Der verfolgte Ansatz zielt jedoch eher auf die Verbesserung der sozialen Integration älterer Personen als auf Stärkung ihrer "Vermittelbarkeit" durch spezifische Maßnahmen zur Förderung ihrer Erwerbsbeteiligung.
Organisationen, die innerhalb der größeren Gewerkschaftsverbände in den Ruhestand getretene Arbeitnehmer repräsentieren, sind die einzigen, die steigende Mitgliederzahlen zu verzeichnen haben9, die den abnehmenden Organisationsgrad der beschäftigten Arbeitnehmer kompensieren. Dies lenkte das Interesse der Gewerkschaften auf die Bedürfnisse der Rentner, deren erworbene Rechte sie im Prozess der Rentenreform verteidigen, während sie zugleich Maßnahmen ergreifen, um die Aktivierung älterer Arbeitnehmer zu freiwilliger, sozial nützlicher Arbeit zu fördern. Die Gewerkschaften unterstützen auch Selbsthilfeverbände, Hilfszentren und Beratungsdienste, in denen erfahrene, in den Ruhestand getretene Arbeitnehmer berufliche Hilfe und Berufsbildung für jüngere Arbeitnehmer, Existenzgründer und Unternehmen der Sozialwirtschaft anbieten.
Das Ministerium für Arbeit und das Ministerium für Soziale Angelegenheiten befassen sich mit spezifischen Maßnahmen zugunsten älterer Personen, wobei besonderes Gewicht auf die Verbesserung der Qualität sozialer und zwischenmenschlicher Beziehungen und des Netzwerks älterer Personen gelegt wird, um deren Isolation zu mindern. Auch sollen ihre Ressourcen für die Gesellschaft insgesamt aktiviert, integrierte Dienste für Einzelpersonen und Familien entwickelt sowie lebenslange Berufsbildung und eine flexible Beziehung zwischen Arbeitszeit und anderen Lebenszeiten eingeführt werden (Ministero per la Solidarietà Sociale 1999). Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die soziale Tätigkeit älterer Arbeitnehmer über die Anerkennung freiwilliger Bürgerarbeit durch die lokalen Behörden zu fördern, die im Gegenzug älteren Personen Gebührenminderung für Freizeit- und kulturelle Dienste anbieten könnten. Auch erwägt die Regierung die Einführung einer besonderen steuerlichen Behandlung älterer Personen, die im Ruhestand freiwilligen Tätigkeiten nachgehen. Auf lokaler Ebene richtet sich besondere Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, Sozial- und Gesundheitsdienste zu integrieren, speziell auf ältere Personen zielende kulturelle Erholungs- und Freizeitangebote zu fördern sowie sozial nützliche Tätigkeiten, in deren Rahmen ältere Personen beschäftigt werden, zu unterstützen.
In naher Zukunft werden die zunehmende Alterung der italienischen Bevölkerung und die durch die Rentenreform bewirkte Senkung der Renteneinkommen das Interesse an der Entwicklung spezifischer Programme zur Förderung eines späten Übergangs in den Ruhestand und privater Rentenprogramme wachsen lassen. Entsprechende Politiken sollten ihr Augenmerk nicht nur auf die Angebotsseite (mit lebenslanger beruflicher Fortbildung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen usw.) richten, sondern auch die Nachfrageseite nicht vernachlässigen (unter Beachtung des Bedarfs der Unternehmen sowie spezifischer Beratungsdienste und Anreize), um die Vermittelbarkeit älterer Arbeitnehmer zu stärken und bestehende Haltungen zu verändern.
Manuela Samek Lodovici
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