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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Luxemburg
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Luxemburg


10.1. Zusammenfassung

Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die demographische Situation auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt. Vorhersagen zufolge wird die Erwerbsquote in 2010 für die 50- bis 54-Jährigen 63%, für die 55- bis 59-Jährigen 35% und für die 60- bis 64-Jährigen 10% betragen.

Im Anschluss daran werden die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen der luxemburgischen Maßnahmen für den Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt vorgestellt. Von den Empfängern der unterschiedlichen Rentenarten sind 28,8% im Alter zwischen 55 und 64 Jahren.

Im dritten Teil des Berichts werden die Perspektiven von Unternehmensseite behandelt. 1998 nutzten 59 Unternehmen die Maßnahmen zum Vorruhestand.

Die Reintegration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt ist Thema des letzten Abschnitts. 1997 wurden ca. 150 Personen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt.

10.2. Einleitung

Die Altersstruktur der in Luxemburg wohnhaften Bevölkerung ab 15 Jahren (Tabelle 1) besteht zu 20,5% aus 50- bis 64-Jährigen, von denen 37% in Beschäftigung stehen. Auf dem Arbeitsmarkt aktiv (beschäftigt bzw. arbeitslos gemeldet) sind 37,6% dieser Bevölkerungsgruppe, und 14,7% der Beschäftigten zählen zu den älteren Arbeitnehmern.

Für 2010 errechnete das Statistische Amt von Luxemburg auf Basis dreier Variablen vier verschiedene Bevölkerungsvorhersagen, in denen jeweils eine Geburtenrate von 1,72% für 1994 und 1,75% für 2010 angenommen wird. Die Lebenserwartung der Männer wird für 1991 mit 72,4 Jahren und für 2010 mit 75,2 Jahren angesetzt, die Lebenserwartung der Frauen für dieselben Jahre mit 79,1 bzw. 81,0 Jahren. Die Einwanderungsquote beträgt in der ersten Berechnung 4.000 Immigranten für 1995 und keine Immigranten für 2010. Das zweite Modell geht von 4.000 Immigranten in 1995 und 1.000 Immigranten in 2010 aus. Im dritten Modell werden für die entsprechenden Jahre 4.000 bzw. 2.500 Immigranten angenommen, im letzten Modell 4.000 Immigranten während des gesamten Zeitraums.

Für 2010 wird auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt mit einer Zunahme von 10.000 bis 30.000 aktiven Einwohnern gerechnet.

1995 zählten 14,6% der aktiven Bevölkerung zur Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen. Der ersten Vorhersage zufolge erhöht sich dieser Anteil bis 2010 auf 19% der aktiven Bevölkerung, nach der zweiten Vorhersage auf 18,6%, nach der dritten auf 18% und entsprechend der vierten auf 17,5%; angenommen wird die höchste Einwanderungsquote.

10.2.1. Tabelle 1: Gesamtwohnbevölkerung nach Altersgruppen und Wirtschaftstätigkeit, 1. März 1991

Altersgruppe Insgesamt Beschäftigt Arbeitslos Im Ruhestand Heimarbeiter In Ausbildung Andere
15-19 Jahre 21.443 5.555 400 205 15.175 108
20-24 Jahre 28.059 19.881 658 1.511 5.712 297
25-29 Jahre 33.296 26.521 587 4.698 1.128 362
30-34 Jahre 33.121 25.099 496 6.936 177 413
35-39 Jahre 30.365 22.914 393 6.554 30 474
40-44 Jahre 28.149 20.896 313 6.298 3 639
45-49 Jahre 23.653 16.430 234 6.041 948
50-54 Jahre 22.486 13.298 129 2.064 6.806 189
55-59 Jahre 21.207 7.811 67 5.836 7.361 132
60-64 Jahre 21.391 2.987 19 10.369 7.869 147
65 Jahre und
älter 50.298 638 1 27.089 22.084 486
Unbekannt 4.748 1.898 20 435 858 1.257 280
Alle Alters-
gruppen 318.216 163.928 3.317 45.793 77.221 23.482 4.475

Anmerkung: Altersgruppe 0-14 Jahre: N = 66.418; Gesamtbevölkerung, einschließlich der 0- bis 14-Jährigen: N = 384.634.

Quelle: STATEC (1999, S. B12).

10.3. Aenderungen des politischen Rahmens: neuere Entwicklungen

Der Rückzug älterer Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt ist im Wesentlichen durch zwei Gesetze geregelt:

1. das Gesetz über Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten vom Juli 1987 ("Loi du 27 juillet 1987 concernant l'assurance pension en cas de vieillesse, d'invalidité et de survie");

2. das Vorruhestandsgesetz vom Dezember 1990 ("Loi du 24 décembre 1990 sur la préretraite"). Diese auf Unternehmen gerichtete Maßnahme wird weiter unten beschrieben.

Die erste Bestimmung betrifft:

  • - die mit 65 Jahren beginnende Altersrente;
  • - die "vorgezogene Altersrente", die an ältere Arbeitnehmer ab 57 bis 65 Jahren ausgezahlt werden kann;
  • - Erwerbsunfähigkeit aufgrund langer Krankheit, Invalidität oder bei Personen, die nicht in der Lage sind, einen Beruf auszuüben.

    Tabelle 2 zeigt, wie vom Generalinspektorat der Sozialversicherung (IGSS) angegeben, die nach Maßnahmen aufgeschlüsselten Personenzahlen. Im Dezember 1997 erhielten 72.157 Personen Unterstützung wegen Erwerbsunfähigkeit, Alter und vorgezogenem Ruhestand.

    Von besonderem Interesse sind die Altersgruppen der 55- bis 59-Jährigen und 60- bis 64-Jährigen (Tabelle 3). Im Dezember 1997 waren in diesen Altersgruppen 20.785 Empfänger der verschiedenen Renten registriert. Sie stellten 28,8% der Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrente und vorgezogener Altersrente.

    Das durchschnittliche Renteneintrittsalter sank von 57 Jahren in 1990 auf 55 Jahre in 1996.

    Durch Übernahme der EU-Beschäftigungsrichtlinien von 1998 (vgl. Memorial, Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg 1999, S. 65) am 12. Februar 1999 wurden diese Rentenprogramme vereinfacht. Zusätzlich wurde eine Maßnahme eingeführt, die es Arbeitnehmern ab 50 Jahren erlaubt, ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitvertrag umzuwandeln.

    Durch diese Vereinfachung können Arbeitnehmer ab 57 Jahren ihre Arbeitszeit für drei Jahre um 40 bis 60% verringern. In Fällen, in denen die vakanten Arbeitsplätze mit registrierten Arbeitslosen besetzt werden, übernimmt der Beschäftigungsfonds die Sozialversicherungsbeiträge von bis zu einem Drittel der Lohnkosten. Wenn Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf Teilzeitarbeit übergehen und der freigewordene Teil der Stelle von einem registrierten Arbeitslosen übernommen wird, werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Beschäftigungsfonds bezahlt. Beide Maßnahmen zielen darauf, ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu halten, die Arbeitsbedingungen den individuellen Bedürfnissen anzupassen und den Arbeitslosen neue Möglichkeiten zu eröffnen.

    10.3.1. Tabelle 2: Empfänger verschiedener Renten im Dezember des jeweiligen Jahres

    Jahr Erwerbsunfähigkeits- Altersrente und vor- Gesamtzahl persön-
    rente gezogene Altersrente licher Renten
    Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
    1980 8.754 3.001 20.800 10.740 29.554 13.741
    1985 10.138 3.584 20.788 10.753 30.926 14.337
    1990 12.010 4.470 25.766 11.784 37.776 16.254
    1991 12.074 4.634 27.369 12.132 39.443 16.766
    1992 12.411 5.036 29.064 12.504 41.475 17.540
    1993 12.926 5.332 30.972 12.863 43.898 18.195
    1994 13.503 5.652 32.773 13.112 46.276 19.764
    1995 13.901 6.088 34.253 13.430 48.154 19.518
    1996 14.471 6.470 35.514 13.758 49.985 20.228
    1997 14.737 6.734 36.732 13.954 51.469 20.688

    Quelle: IGSS (1998, S. 185).

    10.3.2. Tabelle 3: Rentenarten nach Altersgruppe der Empfänger, Dezember 1997

    Erwerbsunfähigkeit Altersrente und vorgezogene
    Altersrente
    Altersgruppe Männer Frauen Männer Frauen
    N in % N in % N in % N in %
    55-59 Jahre 4.462 30,28 1.962 29,14 1.335 3,63 84 0,6
    60-64 Jahre 5.170 35,08 2.328 34,57 4.995 13,6 449 3,22
    Insgesamt* 14.737 100 6.734 100 36.732 100 13.954 100
    Durch-
    schnittsalter 55,43 54,97 70,19 74

    *einschließlich Personen unter 55 bzw. über 64 Jahre.

    Quelle: IGSS (1998, S. 192).

    10.3.3. Tabelle 4: Durchschnittsalter der Empfänger der verschiedenen Renten bei Erteilung

    Erwerbsunfähigkeit Altersrente und Erwerbsunfähigkeit,
    vorgezogene Altersrente Altersrente und vor-
    gezogene Altersrente
    Jahr Männer Frauen Jahr Männer Frauen Jahr Männer Frauen
    1985 52,1 53,4 1985 62,6 64,2 1985 55,5 56,7
    1990 52,6 52,9 1990 61,9 64,4 1990 57,1 57,2
    1993 51,5 52,0 1993 60,4 63,5 1993 56,9 55,1
    1994 50,8 51,4 1994 61,3 63,6 1994 56,1 54,8
    1995 50,4 51,4 1995 61,5 63,8 1995 55,8 55,0
    1996 50,2 51,4 1996 61,2 63,5 1996 55,7 55,2

    Quelle: IGSS (1998, S. 198).

    10.4. Entwicklungen auf Unternehmensebene

    Das Vorruhestandsgesetz von 1990 beschreibt die Maßnahmen, die Unternehmen für Arbeitnehmer ab 57 Jahren (im Bergbau: 52 Jahre) anwenden können:

  • - Der solidarische Vorruhestand gestattet den Unternehmen, durch Einstellung junger Arbeitnehmer die Altersstruktur der Belegschaft neu aufzubauen.
  • - Vorruhestand für Arbeitnehmer in Schicht- und Nachtarbeit.
  • - Der angepasste Vorruhestand ermöglicht dem Arbeitgeber, die Belegschaft neu zu strukturieren und gleichzeitig die Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit zu schützen.
  • - Die gleitende Frühverrentung erlaubt den Arbeitnehmern eine Reduzierung der Arbeitszeit um 40 bis 60%.

    Am 31. Dezember 1998 nutzten 59 Unternehmen, d.h. ein Unternehmen mehr als im Vorjahr, die verschiedenen Maßnahmen des Vorruhestandsgesetzes (Tabelle 5).

  • - Am Solidaritätsprogramm nahmen 141 Angestellte und 55 Arbeiter teil.
  • - Die Gesetzesregelungen für Schicht- und Nachtarbeit wurden von 55 Angestellten und 87 Arbeitern in Anspruch genommen.
  • - 432 Angestellte und 546 Arbeiter fielen unter das Programm für den angepassten Vorruhestand.
  • - Im Rahmen der allmählichen Arbeitszeitverkürzung waren 4 Angestellte in den Vorruhestand getreten.

    10.4.1. Tabelle 5: Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelungen, 1990-1998

    Solidarischer Schichtarbeit Angepasster Gleitende Früh-
    Ruhestand Ruhestand verrentung
    31. Dezember 1990, Anzahl der Unternehmen = 63
    Angestellte 14 53 732 n.a.
    Arbeiter 31 146 1.447 n.a.
    31. Dezember 1991, Anzahl der Unternehmen = 41
    Angestellte 13 18 442 n.a.
    Arbeiter 8 75 915 n.a.
    31. Dezember 1992, Anzahl der Unternehmen = 40
    Angestellte 17 19 446 n.a.
    Arbeiter 14 79 878 n.a.
    31. Dezember 1993, Anzahl der Unternehmen = 42
    Angestellte 15 23 482 n.a.
    Arbeiter 12 95 859 n.a.
    31. Dezember 1994, Anzahl der Unternehmen = 50
    Angestellte 39 28 486 n.a.
    Arbeiter 20 88 766 n.a.
    31. Dezember 1995, Anzahl der Unternehmen = 50
    Angestellte 60 35 531 n.a.
    Arbeiter 39 81 774 n.a.
    31. Dezember 1996, Anzahl der Unternehmen = 57
    Angestellte 92 36 516 n.a.
    Arbeiter 58 76 724 n.a.
    31. Dezember 1997, Anzahl der Unternehmen = 58
    Angestellte 124 39 481 n.a.
    Arbeiter 62 80 631 n.a.
    31. Dezember 1998, Anzahl der Unternehmen = 59
    Angestellte 141 55 432 4
    Arbeiter 55 87 546 0

    Quelle: Ministère du Travail et de l'Emploi (1998, 1999).

    10.4.2. Tabelle 6: Durchschnittliche monatliche Rente im Dezember des jeweiligen Jahres (ohne vorgezogene Altersrenten) (in LFR)

    Erwerbsunfähigkeitsrente Altersrente
    Jahr Männer Frauen Männer Frauen
    1994 43.119 29.059 49.477 23.180
    1995 45.907 31.162 51.744 24.756
    1996 46.274 31.660 51.231 25.016
    1997 49.231 33.651 53.280 26.660

    Quelle: IGSS (1998, S. 203).

    10.5. Perspektiven älterer Arbeitnehmer

    Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser beruhen auf dem Gesetz vom Juli 1993.

    Bei Personen ab 50 Jahren, die mindestens einen Monat arbeitslos waren, übernimmt der Beschäftigungsfonds sieben Jahre lang die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers und des neuen Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer ab 40 Jahren, die mindestens zwölf Monate arbeitslos waren, werden die Beiträge drei Jahre lang gezahlt. Bei Personen ab 30 Jahren, die mindestens zwölf Monate arbeitslos waren, werden die Sozialversicherungsbeiträge zwei Jahre lang vom Beschäftigungsfonds finanziert.

    Seit 1993 fanden etwa 350 Personen durch dieses Gesetz eine neue Arbeitsstelle. 1997 wurde das Programm von ca. 150 Personen in Anspruch genommen. Ende Dezember 1997 waren

  • - 274 Personen zwischen 30 und 40 Jahren länger als zwölf Monate arbeitslos gemeldet;
  • - 364 Personen zwischen 41 und 50 Jahren mindestens ein Jahr lang arbeitslos;
  • - 480 Personen ab 50 Jahren seit einem Monat als arbeitslos registriert.

    Diese 1.118 Personen stellten 17% der Ende 1997 in Luxemburg gemeldeten Arbeitslosen dar (vgl. Ministère du Travail et de l'Emploi 1999, S. 20).

    10.5.1. Renteneinkünfte

    Die Erwerbsunfähigkeitsunterstützung stieg für männliche Empfänger von 1994 bis 1997 um 14,1%; im selben Zeitraum erhöhten sich die Altersrenten für Männer um 7,6%. Im Vergleich zu 1994 war bei den Frauen 1997 eine Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsunterstützung um 15,8% zu verzeichnen. Ihr Einkommen aus Altersrenten lag 1997 um 15% höher als 1994.

    In Luxemburg nehmen ältere Arbeitnehmer zum Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt bevorzugt die Möglichkeiten des Gesetzes über die vorgezogene Rente oder das Programm zur gleitenden Verrentung in Anspruch (Plan d'action national pour l'emploi, 1999).

    Uwe Warner

    10.5.2. Ausgewählte Literatur

    Chambre des Employés Privés (1998): L'assurance pension du secteur privé. Analyse, réflexions, propositions. Luxemburg.

    IGSS (Generalinspektorat der Sozialversicherung) (Hg.) (1998): Rapport général sur la sécurité sociale 1997. Luxemburg.

    Jacobzone, S. (1999): Ageing and Care for Frail Older Persons: An Overview of International Perspectives. Labour Market and Social Policy. Unregelmäßig erscheinender Bericht, Nr. 38. Paris: OECD.

    Langers, J. (1997): "Prévisions de population." In: CEPS/INSTEAD (Hg.) (1997): Recueil d'études sociales 1996. PSELL-Dokument, Nr. 100.

    Mémorial, Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg (1987): Loi du 27 juillet 1987 concernant l'assurance pension en cas de vieillesse, d'invalidité et de survie. A-Nr. 60. Luxemburg.

    Mémorial, Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg (1990): Loi du 24 décembre 1990 sur la préretraite. A-Nr. 75. Luxemburg.

    Mémorial, Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg (1999): Plan d'action national en faveur de l'emploi 1998. Gesetz vom 12. Februar 1999 über die Einführung des Aktionsplans für Beschäftigung 1998. A-Nr. 13. Luxemburg.

    Ministère du Travail et de l'Emploi (1998): Rapport d'activité 1997. Luxemburg.

    Ministère du Travail et de l'Emploi (1999): Rapport d'activité 1998. 2 Bde. Luxemburg.

    OECD (Hg.) (1997): Ageing in OECD Countries. A Critical Policy Challenge. Social Studies, Nr. 20. Paris: OECD.

    Plan d'action national pour l'emploi. Großherzogtum Luxemburg, Nationaler Bericht 1999. Luxemburg, Mai 1999.

    STATEC (Hg.) (1999): Annuaire Statistique 1998. Luxemburg.


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