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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKENBasisinformationsberichte
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| Männer | Frauen | |||||||
| Alter | Erwerbs- | Arbeits- | Beschäf- | Teilzeit- | Erwerbs- | Arbeits- | Beschäf- | Teilzeit- |
| quote | losen- | tigungs- | quote* | quote | losen- | tigungs- | quote* | |
| quote | quote | quote | quote | |||||
| 16-19 | 25,1 | 13,5 | 21,7 | 55,6 | 28,2 | 10,8 | 25,3 | 74,0 |
| 20-24 | 66,5 | 12,7 | 58,2 | 16,3 | 58,8 | 10,7 | 52,3 | 44,2 |
| 25-34 | 87,0 | 7,0 | 80,9 | 6,9 | 78,7 | 7,4 | 72,9 | 33,9 |
| 35-44 | 89,7 | 6,0 | 84,3 | 5,9 | 89,0 | 5,5 | 81,4 | 38,0 |
| 45-54 | 89,7 | 5,1 | 85,2 | 5,5 | 86,7 | 4,2 | 83,4 | 60,8 |
| 55-59 | 83,6 | 6,6 | 78,3 | 7,9 | 78,4 | 4,1 | 75,3 | 39,7 |
| 60-64 | 54,3 | 7,7 | 50,5 | 24,5 | 45,2 | 6,0 | 42,5 | 51,1 |
Quelle: Schwedische Arbeitskräfteerhebung.
Seit Januar 1999 gilt in Schweden ein neues Altersrentensystem, nach dem Personen ab 61 Jahren in Rente gehen können. Wie im alten System ist auch hier kein "gesetzliches" Rentenalter vorgeschrieben, doch wird die garantierte Rente erst ab 65 Jahren gezahlt. Je länger eine Person arbeitet, desto höher wird ihre Rente im Ruhestand sein. Das neue Altersrentensystem gilt für alle ab 1954 geborenen Personen ganz und für zwischen 1938-1953 geborene Personen teilweise. Vor 1938 Geborene sind (mit einigen Ausnahmen) in keiner Weise von den geänderten Regelungen betroffen; für sie ist ausschließlich das alte Rentensystem gültig.
Laut Beschäftigungsschutzgesetz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, mit 67 Jahren in den Ruhestand zu treten. Dieses Gesetz ist jedoch nicht zwingend, und in den meisten Tarifverträgen (durch die die überwiegende Mehrheit der erwerbstätigen Schweden abgedeckt wird) ist das entsprechende Alter auf 65 Jahre festgesetzt.
Den meisten Personen, die sich vor dem 65. Lebensjahr ganz oder teilweise vom Arbeitsmarkt zurückziehen, wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. 1998 bezogen mehr als 420.000 Personen, davon 55% Frauen, eine Voll- oder Teilerwerbsunfähigkeitsrente (Tabelle 2). Die überwiegende Mehrheit (80% der Männer und 72% der Frauen) erhielt eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente, war also endgültig aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden.
Zwischen 1972 und 1996 gab es für ältere Arbeitnehmer spezielle Erwerbsunfähigkeitsrenten, die in Verbindung mit Arbeitslosigkeit gezahlt wurden. Hierbei erwarben Personen ab 60 Jahren mit Auslaufen der Arbeitslosenunterstützung (nach 90 Wochen) einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente1, die im Fall von Entlassungen häufig als Möglichkeit zum Austritt aus dem Arbeitsmarkt verwendet wurde. So befanden sich unter den registrierten älteren Arbeitslosen viele, die faktisch in den Vorruhestand gingen. 60-Jährige, deren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ausgeschöpft war, erhielten eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosenunterstützung für Personen ab 55 Jahren 1 Jahr und 9 Monate betrug, konnten Personen, die mit 58 Jahren und 3 Monaten arbeitslos wurden, praktisch in den "Ruhestand" gehen. Diese Kombination von Zahlungen aus zwei Einkommenstransfersystemen wurde "58,3-Rente" genannt. Die Gewährung dieser "Arbeitslosenrenten" wurde Anfang Oktober 1991 ausgesetzt und die Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrenten, die sowohl aus gesundheitlichen als auch arbeitsmarktlichen Gründen geleistet wurde, am 1. Januar 1997 abgeschafft.
Das System der Erwerbsunfähigkeitsrenten soll vom Altersrentensystem getrennt werden. Es wird damit gerechnet, dass die neuen Regelungen bis Anfang 2001 endgültig ausgearbeitet sein werden.
Eine andere Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden, die ab Mitte der achtziger bis in die frühen neunziger Jahre sehr stark genutzt wurde, bestand in einer Jahresrente aus der Berufsunfallversicherung. Die staatliche Sozialversicherung wurde durch eine Betriebsversicherung ergänzt. Die Lohnersatzquote betrug 100%, bis 1993 Änderungen eingeführt wurden, durch die die Ersatzquote auf das Niveau des Krankengeldes (80%) abgesenkt wurde. Allerdings kann aufgrund tariflich ausgehandelter Versicherungsprogramme ein zusätzlicher Ausgleich bis auf 100% erreicht werden. Wichtiger war jedoch, dass in Hinblick auf Berufsunfälle strengere Definitionen eingeführt wurden. Die Zahl der neu bewilligten Renten fiel daraufhin 1994 stark ab, stieg jedoch danach - wenn auch langsam - wieder an.
| Männer | Frauen | Insgesamt | |
| Dezem- | |||
| ber | |||
| 1988 | 165 | 182 | 347 |
| 1989 | 166 | 189 | 355 |
| 1990 | 167 | 194 | 361 |
| 1991 | 168 | 199 | 367 |
| 1992 | 175 | 208 | 383 |
| 1993 | 190 | 225 | 415 |
| 1994 | 192 | 230 | 422 |
| 1995 | 189 | 231 | 420 |
| 1996 | 187 | 232 | 419 |
| 1997 | 189 | 234 | 423 |
| 1998 | 187 | 235 | 422 |
Quelle: National Swedish Social Insurance Board.
nd andere Maßnahmen
Alle Arbeitsmarktmaßnahmen, außer denen für jüngere Personen, stehen auch Älteren offen. Ältere Arbeitslose sind in der arbeitsmarktorientierten Ausbildung allerdings unterrepräsentiert. Das 1993 eingeführte Programm zum Erwerb von Arbeitserfahrung (Arbetslivsutvecklingsprojekt - ALU) wurde ausgiebig zur Vermittlung älterer Arbeitsloser eingesetzt. Seit Januar 1999 sind in diesem Programm aber keine Neuvermittlungen mehr erlaubt. Ein neues, ähnliches Programm (Arbetspraktik) hat seitdem das ALU abgelöst.
Arbeitnehmer aller Altersgruppen haben Anspruch auf Teilnahme an Erwerbsunfähigkeitsprogrammen. Die zwei wichtigsten sind regierungseigene geschützte Werkstätten sowie lohnsubventionierte Beschäftigung. Beide Maßnahmen können zu einer langfristigen Vermittlung führen, manchmal bis zum Alter von 65 Jahren. Es ist z.B. möglich, eine Halbtagsbeschäftigung in einer geschützten Werkstatt mit einer Teilerwerbsunfähigkeitsrente zu kombinieren. Die relative Bedeutung von Erwerbsunfähigkeitsprogrammen wächst und damit in den letzten Jahren auch der Anteil älterer Arbeitnehmer in Arbeitsmarktprogrammen.
Derzeit werden keine Arbeitsmarktprogramme durchgeführt, die ausschließlich auf ältere Arbeitnehmer ausgerichtet sind, wenngleich es früher vorübergehend welche gab. Das bedeutendste war die befristete Beschäftigung älterer Arbeitsloser im öffentlichen Sektor (offentligt tillfälligt arbete - OTA). Hierbei wurde Personen ab 55 Jahren, die 24 Monate lang entweder ununterbrochen arbeitslos waren oder an Arbeitsmarktprogrammen teilnahmen, die Möglichkeit gegeben, eine befristete öffentliche Beschäftigung für ältere Arbeitslose aufzunehmen. Das Programm wurde zunächst bis Ende 1998 angeboten, dann aber bis 2001 in dem Sinne verlängert, dass Personen, die 1998 das 62. Lebensjahr vollendeten, bis zum Alter von 65 Jahren OTA in Anspruch nehmen können. Jüngere, aber über 55 Jahre alte Personen können 1999 eine verlängerte OTA erhalten. 1998 nahmen durchschnittlich rund 7.700 Personen am OTA-Programm teil.
Seit Januar 1998 gilt in Schweden ein neues System zur Arbeitslosenunterstützung. Das neue System, das dem alten sehr ähnelt, besteht aus einer pauschalen Grundversicherung und einer freiwilligen einkommensbezogenen Versicherung. Die Grundversicherung wird an Personen gezahlt, die lediglich das Erfordernis einer Beschäftigung erfüllen. Um die einkommensbezogene Versicherung zu erhalten, müssen die Betreffenden zusätzlich weitere Zahlungen geleistet haben. Die Grundversicherung zahlt 240 SEK pro Arbeitstag aus. Bei der einkommensbezogenen Versicherung liegt der ausbezahlte Betrag bei 80% eines monatlichen Einkommens von maximal 16.000 SEK. Beide Versicherungen zahlen 300 Tage lang, bei Personen über 57 Jahre sogar 450 Tage. Obwohl ältere Personen damit großzügiger bedacht werden als jüngere, sind die Bestimmungen im Vergleich zum alten System, in dem die entsprechende Altersgrenze bei 55 Jahren lag, verschärft worden.
In Schweden gibt es neben dem System der Erwerbsunfähigkeitsrenten (siehe oben), das auch Teilerwerbsunfähigkeitsrenten zulässt, innerhalb des alten Rentensystems zwei Arten von Teilrenten für den Vorruhestand - Altersfrührenten und Teilrenten -, von denen keine mit dem Gesundheitszustand verknüpft ist. Bei den Altersfrührenten geht eine Teilverrentung (25, 50 oder 75%) vor dem 65. Lebensjahr (jedoch frühestens ab dem 61.) mit einer proportionalen Verringerung der gewährten Rente einher. Diese Art von Rente ist nicht sehr verbreitet. Die Teilrente weist folgende Merkmale auf: Berechtigt sind Personen zwischen 61 und 64 Jahren; die Ersatzquote beträgt 55%, und seit 1994 wird eine maximale Arbeitsverminderung von zehn Stunden pro Woche ausgeglichen, wobei der Arbeitgeber allerdings der Arbeitsverminderung zustimmen muss. Das System wurde sehr oft genutzt (jedoch nicht so oft wie das System der Erwerbsunfähigkeitsrenten), aber die Zahl der Empfänger ist seit 1995 zurückgegangen (Tabelle 3). Die Zahl der Neuzugänge zum Teilrentensystem variierte mit der Ersatzquote (die zwischen 50 und 65% schwankte) und mit dem Wirtschaftszyklus (vgl. Wadensjö 1996).
Die Altersfrührente und die Teilrente sind im neuen Rentensystem nicht mehr vorgesehen. Jedoch besteht das Altersfrührentensystem, das versicherungsstatistisch gesehen eine verringerte Rente ausbezahlt, sozusagen als inhärente Möglichkeit des neuen Rentensystems fort. Somit ist die Möglichkeit eines allmählichen Übergangs in den Ruhestand auch im neuen Rentensystem gegeben.
| Männer | Frauen | Insgesamt | |
| Dezem- | |||
| ber | |||
| 1988 | 23 | 15 | 39 |
| 1989 | 24 | 15 | 39 |
| 1990 | 23 | 15 | 38 |
| 1991 | 22 | 15 | 37 |
| 1992 | 29 | 19 | 48 |
| 1993 | 30 | 19 | 49 |
| 1994 | 31 | 20 | 51 |
| 1995 | 23 | 15 | 38 |
| 1996 | 16 | 9 | 25 |
| 1997 | 9 | 5 | 14 |
| 1998 | 4 | 2 | 6 |
Quelle: National Swedish Social Insurance Board.
Umstrukturierung, Verkleinerung und Schließung von Unternehmen wirken sich oft beträchtlich auf die Altersstruktur der Belegschaft aus. Bis 1991 waren die "58,3-Renten" (siehe weiter oben) eine weitverbreitete Möglichkeit für Unternehmen und Gewerkschaften, ältere Arbeitnehmer (tarif-) vertraglich zum Eintritt in den Vorruhestand zu veranlassen (siehe z.B. die Fallstudie in Storrie 1993). Nach 1991 wurde diese Option abgeschafft, und die Unternehmen gingen dazu über, ihren älteren Arbeitnehmern bis zum Alter von 65 Jahren eine unternehmensfinanzierte Rente zu garantieren, wenn sie dafür ihre Arbeitsstelle aufgaben (vgl. z.B. die Fallstudie in Isaksson & Johansson 1997). Diese Renten werden im Allgemeinen bei privaten Versicherungsgesellschaften eingekauft. Älteren Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Problemen kann auch weiterhin nahegelegt werden, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.
Ein relativ großer Anteil älterer Arbeitnehmer kombiniert eine Teilzeitbeschäftigung mit einer Teilzeitrente. Dies deutet darauf hin, dass Arbeitgeber dieser Art allmählichen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben generell nicht ablehnend gegenüberstehen, da es ihnen überlassen ist, der Arbeitsverminderung zuzustimmen. Die umfassende Inanspruchnahme der "58,3-Renten" - und seit neuerem auch der unternehmensfinanzierten Renten - zeigt, dass zwischen den Sozialpartnern bisher Einvernehmen über diesen Weg der Entlassung älterer Arbeitnehmer besteht. Unternehmensfinanzierte Renten werden sowohl von den Arbeitgebern als auch den Gewerkschaften unterstützt. Wie bereits erwähnt, ergibt sich das reguläre Rentenalter von 65 Jahren aus Tarifverträgen, nicht aus der Gesetzgebung.
Der Umfang, in dem unternehmensinterne Fortbildungsprogramme älteren Arbeitnehmern offenstehen, gibt einen Hinweis auf die Unternehmenspolitik hinsichtlich dieser Altersgruppe. Seit 1986 werden vom Schwedischen Amt für Statistik über unternehmensinterne Fortbildungsprogramme Erhebungen durchgeführt, in denen ein Fortbildungsprogramm als eine ganz oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildung definiert wird. Die Statistik zeigt, dass das Gesamtvolumen an unternehmensinterner Fortbildung sehr groß ist. 1997 wurden 27% der beschäftigten Männer bzw. 25% der beschäftigten Frauen mindestens fünf Arbeitstage lang auf Unternehmenskosten geschult. Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit höherer Bildung, d.h. Gruppen, in denen ältere Arbeitnehmer weniger stark vertreten sind, erhalten mehr Fortbildung als andere Gruppen von Arbeitnehmern. Die nach Geschlecht getrennten Zahlen für die Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen zeigen, dass diese Altersgruppe jedoch nur geringfügig unterrepräsentiert ist. 1997 wurden 25% der beschäftigten Männer bzw. 24% der beschäftigten Frauen im Alter von 50 bis 64 Jahren mindestens fünf Arbeitstage lang auf Unternehmenskosten geschult. Es scheint daher, als hätten angestellte ältere Arbeitnehmer annähernd die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu unternehmensinterner Fortbildung wie Arbeitnehmer anderer Altersgruppen.
Von den 60- bis 64-Jährigen waren 1998 nur etwa 50% der Männer und etwas mehr als 40% der Frauen beschäftigt (Tabelle 1). Von den Beschäftigten dieser Altersgruppe arbeitete ungefähr ein Viertel der Männer und die Hälfte der Frauen Teilzeit.
In diesem Zusammenhang zeigen die relativ geringen Unterschiede in den Arbeitslosenquoten (Tabelle 1) nicht das ganze Ausmaß der verringerten Arbeitsmarktbindung der über 55-Jährigen. Anzumerken ist jedoch, dass Langzeitarbeitslosigkeit unter älteren Personen häufiger ist: 1998 waren 48% der arbeitslosen Männer und 43% der arbeitslosen Frauen in der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen länger als zwölf Monate arbeitslos. In der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen beliefen sich die entsprechenden Zahlen auf 39% bzw. 40%. Im Vergleich dazu waren in der Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen 33% der Männern und 28% der Frauen länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung. Einige der älteren Arbeitslosen haben sich praktisch bereits aus dem Erwerbsleben zurückgezogen und suchen nicht mehr aktiv nach einer Arbeitsstelle (warten aber vielleicht auf eine unternehmensfinanzierte Rente).
Obwohl die Arbeitslosigkeit unter älteren Arbeitnehmern nicht wesentlich höher liegt, findet eine arbeitslos gewordene ältere Person im Vergleich zu jüngeren Arbeitslosen gewöhnlich schwerer eine neue Beschäftigung. In den Stellenanzeigen der Unternehmen sind explizite Altersgrenzen nicht sehr verbreitet, obwohl es nicht illegal wäre, da es in Schweden kein Gesetz gegen Altersdiskriminierung gibt. Dennoch scheint die Unternehmenspolitik gegenüber älteren Bewerbern in den neunziger Jahren rigider geworden zu sein. Nach einer Meinungsumfrage des Staatlichen Arbeitsmarktausschusses (Swedish National Labour Market Board 1998) stehen Arbeitgeber Bewerbern über 55 Jahre am negativsten gegenüber. 40% der Arbeitgeber waren hinsichtlich der Einstellung von Bewerbern aus dieser Altersgruppe "negativ" oder "sehr negativ" eingenommen, während sich 45% neutral gaben. Nur 11% waren solchen Bewerbern "positiv" gesonnen. Der Anteil der Arbeitgeber, die älteren Bewerbern gegenüber negativ eingestellt sind, ist größer als bei langzeitarbeitslosen Bewerbern, die den zweiten Platz auf der Negativliste belegen.
Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern besitzt Schweden eine sehr ausgeglichene Lohnstruktur. Dies bedeutet, dass die Alters-Lohn-Kurve in Schweden weniger steil verläuft als andernorts und daher die wirtschaftlichen Anreize zur Entlassung älterer Arbeitnehmer schwächer sind. Überdies muss ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren Einbußen bei den Reallöhnen hinnehmen (vgl. Wadensjö 1993a).
Nach dem neuen Rentensystem wird die Rente vom 16. Lebensjahr an bis zu einer Einkommensgrenze von 7,5 "Basisbeträgen" berechnet. 1999 entsprechen 7,5 "Basisbeträge" 279.000 SEK. Eine ähnliche Einkommensgrenze wurde im alten Rentensystem angesetzt, in dem die Rente allerdings auf Grundlage der 15 besten Jahreseinkommen berechnet wurde (vorausgesetzt, das Einkommen einer Person lag bei 30-jähriger Berufstätigkeit über einem jährlichen Mindesteinkommen). In beiden Systemen haben Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
Im neuen System sind die Renten an einen neuen Index, den sogenannten "Einkommensindex", gebunden, mit dem die Entwicklung des gesellschaftlichen Gesamteinkommens gemessen wird. Im alten Rentensystem waren die Renten an einen Preisindex gebunden.
Zusätzlich zum Altersrentensystem, dessen Grundlage die Sozialversicherungen sind, gibt es vier große Versicherungsprogramme, die auf Tarifverträgen für folgende Bereiche beruhen:
Diese vier Programme sowie einige zusätzliche, weniger bedeutende Programme betreffen praktisch die gesamte Erwerbsbevölkerung.
Obwohl einige Unterschiede zwischen dem Sozialversicherungssystem und den tarifvertraglich ausgehandelten Programmen bestehen, spielen die Ähnlichkeiten eine größere Rolle. Bei Alter, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit und Berufsunfällen ergänzen die tarifvertraglichen Programme die Zahlungen aus den Sozialversicherungssystemen in den meisten Fällen um 10%. Für die höheren Einkommensgruppen ist jedoch wichtiger, dass die betrieblichen Versicherungsprogramme auch Einkommensverluste ausgleichen, die oberhalb der von den Sozialversicherungssystemen festgelegten Grenzen liegen. Darüber hinaus gibt es auch einige tarifvertragliche Versicherungsprogramme, die im Sozialversicherungssystem keine Entsprechung finden. Die wichtigsten sind die Abfindungsversicherungsprogramme. Betriebsrenten sind in Schweden von geringerer Bedeutung. Obwohl das Sparvermögen privater Rentenkassen in den vergangenen 10 bis 15 Jahren beträchtlich zugenommen hat, ist die Anzahl der Leistungsempfänger immer noch eher niedrig.
Ein umfassenderes Verständnis vom Phänomen des Vorruhestands wird erreicht, wenn man ihn als eingeschränkte Wahlmöglichkeit betrachtet. Die meisten Entscheidungen zugunsten des Vorruhestands werden wahrscheinlich weder völlig freiwillig noch völlig unfreiwillig gefällt. Ein politischer Rahmen, der hohe Lohnersatzraten vorgibt und/oder leichten Zugang zu verschiedenen Rentenprogrammen ermöglicht, bietet gleichzeitig auch stärkere wirtschaftliche Anreize für eine Frühverrentung. Die politischen Entwicklungen, durch die zuvor mögliche Wege in den Vorruhestand eröffnet und geebnet wurden, entstanden bzw. entfalteten sich jedoch nicht in einem politischen Vakuum, sondern stellten eine Reaktion auf den verstärkten Abbau von Arbeitskräften, die Rationalisierung und die Bedrohung durch steigende Arbeitslosigkeit dar. Überdies könnte ein gewisser moralischer Druck von Kollegen, Gewerkschaften und seitens der Gesellschaft im Allgemeinen bei älteren Arbeitnehmern zu einer Akzeptanz des Vorruhestands geführt haben, da sich durch ihr Ausscheiden die Beschäftigungsaussichten jüngerer Arbeitnehmer verbessern.
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten für die politische Entwicklung. Die erste steht in Zusammenhang mit den finanziellen Auswirkungen der Rentenprogramme in Verbindung mit demographischen Veränderungen und der steigenden Zahl von Frühverrentungen und gleitenden Verrentungen. Bei der zweiten geht es um die tatsächlichen Möglichkeiten älterer Arbeitnehmer, ihre Arbeitsplätze zu behalten oder neue zu finden. Diese beiden Möglichkeiten können sich sehr wohl überschneiden, das heißt, Frühverrentungen/Entlassungen älterer Arbeitnehmer zugunsten einzelner Beschäftigter könnten teurer werden, oder die Arbeitgeber schaffen Anreize zum längeren Verbleib im Arbeitsleben bzw. kündigen keine älteren Arbeitnehmer.
Hinsichtlich der ersten Möglichkeit ist in Schweden derzeit ein Trend zur Kürzung oder Abschaffung von Subventionen für Teil- oder Frühverrentungen festzustellen. Zwar sind Teil- und Frühverrentungen auch weiterhin möglich, doch muss die betroffene Person bzw. Firma mit höheren Kosten rechnen. Auch wurden im System der Arbeitslosenunterstützung vor kurzem Restriktionen eingeführt: Die Bezugsdauer für Arbeitslosenunterstützung wurde bei anspruchsberechtigten 55- bis 56-jährigen Arbeitslosen um 150 Tage (von insgesamt 450 auf 300 Tage) gekürzt.
In Bezug auf die zweite Möglichkeit ist zu bemerken, dass ältere Arbeitnehmer in Schweden recht gut geschützt sind, da sie in den Arbeitsschutzgesetzen besonders stark berücksichtigt werden. Die Kündigungsfristen verlängern sich beispielsweise mit zunehmendem Alter und betragen für 45- bis 64-jährige Arbeitnehmer sechs Monate. Für ältere Arbeitslose sieht die Situation allerdings anders aus. Obwohl (kürzlich verschärfte bzw. neu eingeführte) Gesetze gegen Diskriminierung im Berufsleben aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung und Behinderung existieren, gibt es kein Gesetz gegen Altersdiskriminierung, z.B. bei älteren Bewerbern.
Der schwedische Arbeitsmarkt wird sehr stark durch zentrale Vereinbarungen und weniger durch gesetzliche Regelungen bestimmt. Beispielsweise sind die meisten erwerbstätigen Schweden derzeit durch Tarifverträge verpflichtet, mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Dennoch hat die Regierung vor kurzem einen Bericht (Höjd ålder för avgångsskyldighet till 67 år, 1999) mit Änderungsvorschlägen für das Beschäftigungsschutzgesetz vorgelegt. Diesen Vorschlägen zufolge sollen solche Tarifverträge für ungültig erklärt werden, in denen festgelegt ist, dass 65 bzw. 66 Jahre alte Arbeitnehmer in Rente gehen müssen.
"Aktives Altern" im Sinne einer Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt oder einer Förderung ihres Verbleibs darin ist in Schweden erst in den letzten Jahren ein Thema geworden. Schon früher befasste man sich mit dem Druck, den die alternde Bevölkerung auf das Altersrentensystem ausübt. Dass das Konzept des "aktiven Alterns" auf die Tagesordnung der Regierung gesetzt wurde, zeigt jedoch, dass es hier um mehr geht. Vermutlich wurde das wachsende politische Interesse am Konzept des "aktiven Alterns" durch die zu Beginn der neunziger Jahre einsetzende schwere Rezession ausgelöst, während der sich die Arbeitsmarktperspektiven älterer Arbeitnehmer zunehmend verschlechterten.
Anna Thoursie
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Höjd ålder för avgångsskyldighet till 67 år (1999). Bericht der schwedischen Regierung mit Änderungsvorschlägen für das Beschäftigungsschutzgesetz. Ds 1999:39. Stockholm: Fritzes.
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Informationen zum neuen Rentensystem sind unter folgenden Internet-Adressen erhältlich:
http://www.pension.gov.se/
http://www.pension.nu/
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